Avinew - Lyophilisat zur Herstellung einer Suspension zur Verabreichung oral und intraokulär sowie als Spray

Land: Österreich

Sprache: Deutsch

Quelle: AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)

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Gebrauchsinformation Gebrauchsinformation (PIL)
22-02-2021
Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-02-2021

Wirkstoff:

NEWCASTLE DISEASE-VIRUS

Verfügbar ab:

Boehringer Ingelheim Animal Health France SCS

ATC-Code:

QI01AD06

INN (Internationale Bezeichnung):

NEWCASTLE DISEASE VIRUS

Verschreibungstyp:

Arzneimittel zur einmaligen Abgabe auf aerztliche Verschreibung

Produktbesonderheiten:

Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke; TGD (Abgabe im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes (TGD) erlaubt)

Berechtigungsdatum:

2002-02-18

Gebrauchsinformation

                                1
B. PACKUNGSBEILAGE
2
GEBRAUCHSINFORMATION
Avinew
TM
1.
NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN
UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE
VERANTWORTLICH IST
Zulassungsinhaber
DE: Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
Binger Str. 173
55216 Ingelheim
Deutschland
AT: Boehringer Ingelheim Animal Health France SCS
29 Avenue Tony Garnier
69007 Lyon
Frankreich
Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller:
Boehringer Ingelheim Animal Health France SCS
Laboratoire Porte des Alpes
Rue de l'Aviation
69800 Saint Priest
Frankreich
2.
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Avinew
Lyophilisat zur Herstellung einer Suspension zur Verabreichung oral
und intraokulär sowie als Spray.
Helles, homogenes Lyophilisat.
3.
ARZNEILICH WIRKSAME(R) BESTANDTEIL(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE
1 Dosis des gelösten Impfstoffes enthält:
Lebendes Newcastle-Krankheit-Virus, Stamm VG/GA-Avinew, mind.
(Wirtssystem: embryonierte SPF-Hühnereier)
5,5 log
10
EID
50
Hilfsstoffe
q.s. 1 Dosis
EID
50
: Eiinfektiöse Dosis 50 %.
4.
ANWENDUNGSGEBIET(E)
Bei Masthühnerküken ab dem 1. Lebenstag:
Aktive Immunisierung gegen die Newcastle-Krankheit zur Reduktion der
damit verbundenen
Mortalität und klinischen Symptome.
Beginn der Immunität: 14 Tage nach der Erstimpfung.
Dauer der Immunität bei Impfung entsprechend dem Impfplan: Impfschutz
bis zum Alter von 6
Wochen.
3
Bei Legehennen (Junghennen) und Elterntieren ab dem Alter von 4
Wochen:
Aktive Immunisierung gegen den durch die Newcastle-Krankheit
verursachten Abfall der
Legeleistung als Priming vor Impfung mit einem inaktivierten Impfstoff
(Stamm Ulster 2C) vor
Legebeginn.
Informationen zur Dauer der Immunität nach vollständigem Impfplan
sind der SPC des inaktivierten
Impfstoffes zur Boosterung zu entnehmen.
5.
GEGENANZEIGEN
Keine.
6.
NEBENWIRKUNGEN
Keine bekannt.
Für Junghennen und Elterntiere ist die SPC des inaktivierten
Impfstoffes zur Boosterung zu beachten.
Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier/Ihren Tieren feststellen,
die nicht in der Packungsbeilage
aufge
                                
                                Lesen Sie das vollständige Dokument
                                
                            

Fachinformation

                                1.
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS
Avinew - Lyophilisat zur Herstellung einer Suspension zur
Verabreichung oral und intraokulär
sowie als Spray
2.
QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG
1 Dosis des gelösten Impfstoffes enthält:
ARZNEILICH WIRKSAMER BESTANDTEIL:
Lebendes Newcastle-Krankheit-Virus, Stamm VG/GA-Avinew, mind. .......
5,5 log10 EID
50
(Wirtssystem: embryonierte SPF-Hühnereier)
EID
50
: Eiinfektiöse Dosis 50 %.
Eine vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie
unter Abschnitt 6.1.
3.
DARREICHUNGSFORM
Lyophilisat zur Herstellung einer Suspension zur Verabreichung oral
und intraokulär sowie als Spray.
Helles, homogenes Lyophilisat.
4.
KLINISCHE ANGABEN
4.1
ZIELTIERART(EN)
Hühner (Masthühner, Junghennen und Elterntiere).
4.2
ANWENDUNGSGEBIETE UNTER ANGABE DER ZIELTIERART(EN)
Bei Masthühnerküken ab dem 1. Lebenstag:
Aktive Immunisierung gegen die Newcastle-Krankheit zur Reduktion der
damit verbundenen
Mortalität und klinischen Symptome.
Beginn der Immunität: 14 Tage nach der Erstimpfung.
Dauer der Immunität bei Impfung entsprechend dem Impfplan unter 4.9:
Impfschutz bis zum Alter
von 6 Wochen.
Bei Legehennen (Junghennen) und Elterntieren ab dem Alter von 4
Wochen:
Aktive Immunisierung gegen den durch die Newcastle-Krankheit
verursachten Abfall der
Legeleistung als Priming vor Impfung mit einem inaktivierten Impfstoff
(Stamm Ulster 2C) vor
Legebeginn.
Informationen zur Dauer der Immunität nach vollständigem Impfplan
sind der SPC des inaktivierten
Impfstoffes zur Boosterung zu entnehmen.
4.3
GEGENANZEIGEN
Keine.
4.4
BESONDERE WARNHINWEISE
Das Impfvirus kann auf ungeimpfte Tiere übertragen werden. Die
Infektion ungeimpfter Tiere mit
dem Impfvirus von geimpften Tieren verursacht keinerlei
Krankheitssymptome. Darüber hinaus hat
eine Laborstudie bezüglich Rückkehr zur Virulenz gezeigt, dass das
Impfvirus auch nach 10 Passagen
in Hühnern keine pathogenen Eigenschaften annimmt. Daher ist nach dem
gegenwärtigen Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnisse die Übertragung
                                
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