Arnold

Land: Schweiz

Sprache: Deutsch

Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
04-01-2024

Wirkstoff:

Flufenacet; Diflufenican

Verfügbar ab:

Sharda Swiss Sàrl

INN (Internationale Bezeichnung):

Flufenacet; Diflufenican

Dosierung:

32.4 %400 g/l; 16.2 %200 g/l;

Darreichungsform:

SCSuspensionskonzentrat

Therapiegruppe:

Herbizid ;

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG:ARNOLD
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Sharda Swiss Sàrl
W-7546
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: Flufenacet
Wirkstoff: Diflufenican
32.4 %400 g/l
16.2 %200 g/l
SCSuspensionskonzentrat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F
Gerste
Roggen
Triticale
Weizen
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:0.4l/ha
Anwendung:Herbst. Nachauflauf bis Mitte
Bestockung (BBCH 11 - 24).
1, 2, 3, 4, 6, 7,
8
F
Gerste
Roggen
Triticale
Weizen
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:0.6l/ha
Anwendung:Herbst. Vorauflauf bis Mitte
Bestockung (BBCH 00 - 24).
1, 2, 3, 5, 6, 7,
8
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug +
Schutzbrille oder Visier tragen.
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Technische
Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene
Traktorkabine) können die
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn
gewährleistet ist, dass sie einen
vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
2.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von driftreduzierenden
Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert
werden.
3.
Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
4.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
5.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
6.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens
langärmliges Hemd + lange
Hose) tragen.
7.
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu
Wohn
                                
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