Land: Schweiz
Sprache: Deutsch
Quelle: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Flufenacet; Diflufenican
Sharda Swiss Sàrl
Flufenacet; Diflufenican
32.4 %400 g/l; 16.2 %200 g/l;
SCSuspensionskonzentrat
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:ARNOLD Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Sharda Swiss Sàrl W-7546 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Flufenacet Wirkstoff: Diflufenican 32.4 %400 g/l 16.2 %200 g/l SCSuspensionskonzentrat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN F Gerste Roggen Triticale Weizen Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:0.4l/ha Anwendung:Herbst. Nachauflauf bis Mitte Bestockung (BBCH 11 - 24). 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 F Gerste Roggen Triticale Weizen Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:0.6l/ha Anwendung:Herbst. Vorauflauf bis Mitte Bestockung (BBCH 00 - 24). 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten. 2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 3. Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen. 4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden. 5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden. 6. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen. 7. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohn Lesen Sie das vollständige Dokument