Antak Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
22-11-2017

Wirkstoff:

687 g/l 1-Decanol

Verfügbar ab:

Kreglinger Europe nv

Darreichungsform:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Zusammensetzung:

687 g/l 1-Decanol

Klasse:

Umweltgefährlich, Reizend

Therapiegruppe:

Wachstumsregler

Fachinformation

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ANTAK
Zulassungsnummer
006316-00
Zulassungsinhaber
Kreglinger Europe nv
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.22
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
687 g/l 1-Decanol
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 36 : Reizt die Augen
R 38 : Reizt die Haut
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist
                                
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