Deutschland - Deutsch - BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
27-01-2021
Handelsbezeichnung
Adengo
Zulassungsnummer
006525-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
30.09.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
225 g/l Isoxaflutole
86,77 g/l Thiencarbazone (90 g/l Methylester)
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN200: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen relevanter
Nutzarthropoden eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz ""Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln"" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages
wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B.
Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko
hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement
anzugeben.
WMB: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B
WMF2: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F2
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).