Land: Schweiz
Sprog: tysk
Kilde: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Pyridate
Belchim Crop Protection Switzerland GmbH
Pyridate
45 % ;
WPWasserdispergierbares Pulver
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:LENTAGRAN WP Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist:21.02.2024,Aufbrauchsfrist:21.02.2025 PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Belchim Crop Protection Switzerland GmbH W-7145 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Pyridate 45 % WPWasserdispergierbares Pulver Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN G Kohlrabi Kopfkohle Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge:2kg/ha Wartefrist:4Woche(n) Anwendung:Nachauflauf. 1, 2, 3, 4, 5, 6 G Lauch Schalotten Zwiebeln Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge:2kg/ha Wartefrist:4Woche(n) Anwendung:Nachauflauf ab BBCH 13. 1, 2, 3, 4, 5, 6 F Mais Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Aufwandmenge:1.5 -2kg/ha Anwendung:Stadium 12 (BBCH). 1, 2, 3, 4, 5, 6 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten. 2. Nur in einem Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden. 3. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen. 5. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz v Læs hele dokumentet