Giftweizen GB Granulatköder

Land: Tyskland

Sprog: tysk

Kilde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Hent Produktets egenskaber (SPC)
22-11-2017

Aktiv bestanddel:

8 g/kg Zinkphosphid

Tilgængelig fra:

frunol delicia GmbH

Lægemiddelform:

Granulatköder

Sammensætning:

8 g/kg Zinkphosphid

Klasse:

Umweltgefährlich

Terapeutisk gruppe:

Rodentizid

Produktets egenskaber

                                HANDELSBEZEICHNUNG
GIFTWEIZEN GB
Zulassungsnummer
005388-61
Zulassungsinhaber
frunol delicia GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
frunol delicia GmbH
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Rodentizid
Wirkstoffgehalt
8 g/kg Zinkphosphid
Formulierung
Granulatköder
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 14 : Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller
anzugeben)
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen
nicht in Gewässer gelangen
lassen.
NW704: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung
zwischen der behandelten
Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich
wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10
m eingehalten werden.
Auflagen
NH950: Für die offene Ausbringung darf das Ködermittel
ausschließlich portionsweise verpackt in
Folienbeuteln in den Verkehr gebracht werden.
NT658: Haustiere fernhalten.
NT660: Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch
verdecktes Ausbringen zulässig
(§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen
können mit einem Bußgeld bis
zu einer Höhe von 50.000 Euro
                                
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