COMPO Pilz-frei Polyram WG Wasserdispergierbares Granulat

Land: Tyskland

Sprog: tysk

Kilde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Produktets egenskaber Produktets egenskaber (SPC)
22-11-2017

Aktiv bestanddel:

700 g/kg Metiram

Tilgængelig fra:

BASF SE

Lægemiddelform:

Wasserdispergierbares Granulat

Sammensætning:

700 g/kg Metiram

Klasse:

Umweltgefährlich, Reizend

Terapeutisk gruppe:

Fungizid

Produktets egenskaber

                                HANDELSBEZEICHNUNG
COMPO PILZ-FREI POLYRAM WG
Zulassungsnummer
033986-63
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
COMPO GmbH
Zulassungsende
31.01.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
700 g/kg Metiram
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN383: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art
Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
NN390: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art
Syrphus corollae (Schwebfliege)
eingestuft.
NW262:
                                
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