Cantus Wasserdispergierbares Granulat

Land: Tyskland

Sprog: tysk

Kilde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Hent Produktets egenskaber (SPC)
22-11-2017

Aktiv bestanddel:

500 g/kg Boscalid

Tilgængelig fra:

BASF SE

Lægemiddelform:

Wasserdispergierbares Granulat

Sammensætning:

500 g/kg Boscalid

Klasse:

Umweltgefährlich

Terapeutisk gruppe:

Fungizid

Produktets egenskaber

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CANTUS
Zulassungsnummer
025180-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
500 g/kg Boscalid
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung
des Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
VH410: In die Gebrauchsanleitung sind Angaben zum Nachbau aufzunehmen,
aus denen hervorgeht,
welche Kulturen bzw. Kulturgruppen nach der Anwendung des
Pflanzenschutzmittels nicht nachgebaut
werden sollten, da die Verkehrsfähigkeit der Erntegüter nicht
sichergestellt werden kann.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der
Arten
                                
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