Země: Německo
Jazyk: němčina
Zdroj: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
600 g/kg Maleinsäurehydrazid (804 g/kg Kalium-Salz)
Arysta LifeScience Great Britain Limited
Wasserlösliches Granulat
600 g/kg Maleinsäurehydrazid (804 g/kg Kalium-Salz)
Umweltgefährlich
Wachstumsregler
HANDELSBEZEICHNUNG FAZOR Zulassungsnummer 006865-00 Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Great Britain Limited Weitere Vertriebsfirmen Arysta LifeScience Germany GmbH Zulassungsende 31.10.18 Wirkungsbereich Wachstumsregler Wirkstoffgehalt 600 g/kg Maleinsäurehydrazid (804 g/kg Kalium-Salz) Formulierung Wasserlösliches Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. VH607: Der Gehalt an freiem Hydrazin in den technischen Wirkstoffen Maleinsäurehydrazid- Natriumsalz, -Kaliumsalz oder -Cholinsalz darf 1 mg/kg ausgedrückt als Säureäquivalente nicht überschreiten. Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata Přečtěte si celý dokument