País: Suïssa
Idioma: alemany
Font: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Bayer S.p.A.
Italien
16868
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:PACIFICA XPERT(PARALLELIMPORT) Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Bayer S.p.A. I-6748 PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND: AUSL. ZULASSUNGSNUMMER: 8264 Italien 16868 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Amidosulfuron Wirkstoff: Mesosulfuron-methyl Wirkstoff: Iodosulfuron-methyl-Natrium 5 % 3 % 1 % WGWasserdispergierbares Granulat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN F Hartweizen Triticale Weichweizen Dicotyledonen (Unkräuter) Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:0.3 -0.4kg/ha Anwendung:Stadium 20-32 (BBCH). Im Frühjahr. 1, 2, 3, 4 F Roggen Triticale Weizen Dicotyledonen (Unkräuter) Monocotyledonen (Ungräser) Aufwandmenge:0.2kg/ha Anwendung:Im Frühjahr. Stadium 20-32 (BBCH). 1, 2, 3, 5 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Tankmischung mit Netz- und Haftmittel gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin. 2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. 3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden. 4. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 5. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette.. Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen: • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Im Zweifelsfall gelten e Llegiu el document complet