Confidor WG 70 Wasserdispergierbares Granulat

দেশ: জার্মানি

ভাষা: জার্মান

সূত্র: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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সক্রিয় উপাদান:

700 g/kg Imidacloprid

থেকে পাওয়া:

Bayer CropScience

ফার্মাসিউটিকাল ফর্ম:

Wasserdispergierbares Granulat

রচনা:

700 g/kg Imidacloprid

শ্রেণী:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

থেরাপিউটিক গ্রুপ:

Insektizid

পণ্য বৈশিষ্ট্য

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CONFIDOR WG 70
Zulassungsnummer
024185-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.07.20
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
700 g/kg Imidacloprid
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN265: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Poecilus cupreus (Laufkä
                                
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