Страна: Германия
Език: немски
Източник: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
500 g/kg Folpet; 15,6 g/kg Benthiavalicarb (17,5 g/kg Isopropylester)
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Wasserdispergierbares Granulat
500 g/kg Folpet; 15,6 g/kg Benthiavalicarb (17,5 g/kg Isopropylester)
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Fungizid
HANDELSBEZEICHNUNG VINCARE Zulassungsnummer 005669-00 Zulassungsinhaber Spiess-Urania Chemicals GmbH Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.19 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 500 g/kg Folpet 15,6 g/kg Benthiavalicarb (17,5 g/kg Isopropylester) Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN234: Das Mittel wird al Прочетете целия документ