Страна: Белгия
Език: немски
Източник: Ecolab
ECOLAB DEUTSCHLAND GMBH
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 NEOMAX F 115812E 1 / 12 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR Produktname : NEOMAX F Produktnummer : 115812E Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Reinigungsmittel Stofftyp : Gemisch NUR FÜR GEWERBLICHE ANWENDER. Informationen zur Produktverdünnung : Keine Informationen zur verdünnten Lösung verfügbar 1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD Identifizierte Verwendungen : Bodenreiniger, halbautomatische Anwendung Empfohlene Einschränkungen der Anwendung : Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute. 1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT Firma : Ecolab BVBA Noordkustlaan 16C 1702 GROOT-BIJGAARDEN, Belgien +32 (0)2 467 51 11 (Belgien) Info.be@Ecolab.com 1.4 NOTRUFNUMMER Notrufnummer : +32-(0)3-575-5555 Trans-europäisch Vergiftungsinformationszentr ale : 070 245 245 - Gift Zentrale BE Datum der Zusammenstellung/Überarbei tung : 25.03.2019 Version : 2.2 ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS EINSTUFUNG (VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung. 2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 NEOMAX F 115812E 2 / 12 KENNZEICHNUNG (VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung. 2.3 SONSTIGE GEFAHREN Keine bekannt. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2 GEMISCHE Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 BESCHREIBUNG DER ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Augenkontakt : Mit viel Wasser ausspülen. Nach Hautkontakt : Mit viel Wasser ausspülen. Nach Verschlucken : Mund ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Einatmen : Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen. 4.2 WICHTIGSTE AKUTE UND VERZÖGERT AUFTRETENDE SYMPTOME UND WIRKUNGEN siehe Abschnitt 11 für Прочетете целия документ