Discus Fungizid Wasserdispergierbares Granulat

国家: 德国

语言: 德文

来源: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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产品特点 产品特点 (SPC)
18-04-2024

有效成分:

500 g/kg Kresoxim-methyl

可用日期:

BASF SE

药物剂型:

Wasserdispergierbares Granulat

类:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

治疗组:

Fungizid

产品特点

                                Handelsbezeichnung
Discus
Zulassungsnummer
024331-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Cheminova Deutschland GmbH
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
500 g/kg Kresoxim-methyl
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig 
schädliche Wirkungen haben.
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung
des 
Spritzbelages.
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von 
Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die
zuständige 
Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige
Behörde dort die 
Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fi
                                
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