SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
HYPOCHLORITLAUGE TR 150G/L
Version 8.2
Druckdatum 28.10.2017
Überarbeitet am / gültig ab 27.04.2017
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1.
Produktidentifikator
Handelsname
HYPOCHLORITLAUGE TR 150G/L
Stoffname
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr.
7681-52-9
EG-Nr.
231-668-3
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des
Stoffs/des Gemisches
Identifizierte Verwendungen: Siehe Tabelle im Anhang mit
einer kompletten Übersicht der identifizierten Verwendungen.
Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von
denen abgeraten wird.
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
Brenntag Austria GmbH
Linke Wienzeile 152
AT 1060 Wien
Telefon
+43 (0) 59995 - 0
Telefax
+43 (0) 59995 - 1179
Email-Adresse
HSE@Brenntag.at
Verantwortliche/ausstellen
de Person
Abteilung Produktsicherheit
1.4.
Notrufnummer
Notrufnummer
Vergiftungsinformationszentrale: +43 (1) 406 43 43 (0-24 Uhr)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenklasse
Gefahrenkategorie
Zielorgane
Gefahrenhinweise
Korrosiv gegenüber Metallen
Kategorie 1
H290
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Schwere Augenschädigung
Kategorie 1
H318
Ätzwirkung auf die Haut
Kategorie 1B
H314
Spezifische Zielorgan-
Toxizität - einmalige
Exposition
Kategorie 3
H335
Akute aquatische Toxizität
Kategorie 1
H400
Chronische aquatische
Toxizität
Kategorie 2
H411
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt
Wichtige schädliche Wirkungen
Menschliche Gesundheit
Siehe Abschnitt 11 für toxikologische Informationen.
Physikalische und
chemische Gefahren
Siehe Abschnitt 9/10 für physikalisch-chemische
Informationen.
Mögliche Wirkungen auf
die Umwelt
Siehe Abschnitt 12 für Angaben zur Ökologie.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrensymbole
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Prävention
P273
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P260
Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen.
P280
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion
P301 + P330 + P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund
ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303 + P361 + P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT
(oder dem Haar): Alle kontaminierten
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Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen/duschen.
P304 + P340
BEI EINATMEN: Die Person an die frische
Luft bringen und für ungehinderte Atmung
sorgen.
P305 + P351 + P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308 + P310
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt
anrufen.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Natriumhypochloritlösung
2.3.
Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zur PBT und vPvB Bewertung finden Sie im Unterabschnitt 12.5.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1.
Stoffe
Chemische
Charakterisierung
Wässrige Lösung
Einstufung
(VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefährliche Inhaltsstoffe
Menge [%]
Gefahrenklasse /
Gefahrenkategorie
Gefahrenhinweise
Natriumhypochloritlösung
INDEX-Nr.
017-011-00-1
CAS-Nr.
7681-52-9
EG-Nr.
231-668-3
EU REACH-
Reg. Nr.
01-2119488154-34-xxxx
>= 10 - < 20
Met. Corr.1
Skin Corr.1B
STOT SE3
Aquatic Acute1
Aquatic Chronic1
H290
H314
H335
H400
H410
Natriumhydroxid
INDEX-Nr.
011-002-00-6
CAS-Nr.
1310-73-2
EG-Nr.
215-185-5
< 1
Met. Corr.1
Skin Corr.1A
H290
H314
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
: Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft
bringen und ruhigstellen. Bei unregelmäßiger Atmung oder
Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Sofort Arzt
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei Reizung oder bei
schwerwiegender Einwirkung Arzt aufsuchen
Nach Augenkontakt
: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen,
auch unter den Augenlidern. Sofort einen Augenarzt
aufsuchen. Wenn möglich eine Augenklinik aufsuchen.
Nach Verschlucken
: Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund
einflößen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen -
einen Arzt aufsuchen. Eine sich erbrechende, auf dem Rücken
liegende Person in die stabile Seitenlage bringen.
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
: Für weitere Informationen über Symptome und
Gesundheitsgefahren siehe Punkt 11.
Effekte
: Für weitere Informationen über Symptome und
Gesundheitsgefahren siehe Punkt 11.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
: Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Das
Produkt selbst brennt nicht.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei
der Brandbekämpfung
Unvollständige Verbrennung kann zur Bildung giftiger
Pyrolyseprodukte führen.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Chlor, Chlorwasserstoffgas, Chloroxide
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.Geeignete Schutzkleidung tragen (Vollschutzanzug).
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Brandbekämpfung
Weitere Hinweise
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit
Wassersprühnebel kühlen.Erhitzen führt zu Drucksteigerung -
Berstgefahr.Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln,
darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
: Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Atemschutz
tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für angemessene
Lüftung sorgen. Rutschgefahr bei verschüttetem Produkt.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf
nicht einatmen.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahme
: Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen. Eindringen in den Untergrund vermeiden. Bei der
Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die
zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Bei Eindringen in
den Boden zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Methoden und Material für
Rückhaltung und
Reinigung
: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur,
Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Zur Entsorgung in
geeignete und verschlossene Behälter geben. Behälter nicht
gasdicht verschließen.
Weitere Information
: Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung
behandeln.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 1 zur Notfallauskunft.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen zur Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für Informationen zur Abfallentsorgung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren
Umgang
: Behälter nicht gasdicht verschließen. Behälter mit Vorsicht
öffnen und handhaben. Für angemessene Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Berührung mit der
Haut und den Augen vermeiden. Dämpfe und Sprühnebel nicht
einatmen. Bei Auftreten von Dämpfen und Aerosolen
Atemschutzgerät mit geeignetem Filter benutzen.
Notfallaugenduschen sollten in unmittelbarer Nähe verfügbar
sein.
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Hygienemaßnahmen
: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Vor
den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
: An einem Ort mit alkalisicherem Boden aufbewahren. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. In einem Behälter mit Entlüftung
aufbewahren. Geeignete Behältermaterialien: Polyethylen;
Polyvinylchlorid; Ungeeignete Behältermaterialien: Eisen;
Kupfer; Aluminium; Rostfreier Stahl
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
: Dieses Produkt ist nicht entzündlich. Übliche Maßnahmen des
vorbeugenden Brandschutzes.
Weitere Angaben zu
Lagerbedingungen
: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Inhalt gegen
Lichteinwirkung schützen. An einem kühlen Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinw
eise
: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Nicht zusammen mit Säuren und Ammoniumsalzen
aufbewahren.
7.3.
Spezifische Endanwendungen
Bestimmte
Verwendung(en)
: Identifizierte Verwendungen: Siehe Tabelle im Anhang mit einer
kompletten Übersicht der identifizierten Verwendungen.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1.
Zu überwachende Parameter
Inhaltsstoff:
Natriumhydroxid
CAS-Nr. 1310-73-2
Andere Arbeitsplatzgrenzwerte
Austria. MAK List, MAK:, Inhalierbare Fraktion.
2 mg/m3
Austria. MAK List, MAK Oberer Grenzwert:, Inhalierbare Fraktion.
4 mg/m3, (8x5 Minuten/Schicht)
Inhaltsstoff:
Chlor
CAS-Nr. 7782-50-5
Andere Arbeitsplatzgrenzwerte
EU. Expositionsrichtgrenzwerte in den Richtlinien 91/322/EWG, 2000/39/EG, 2006/15/EG,
2009/161/EU, Kurzzeitiger Expositionsgrenzwert (STEL):
0,5 ppm, 1,5 mg/m3
Indikativ
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Austria. MAK List, MAK Oberer Grenzwert:
0,5 ppm, 1,5 mg/m3
Austria. MAK List, MAK:
0,5 ppm, 1,5 mg/m3
Inhaltsstoff:
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr. 7681-52-9
Derived No Effect Level (DNEL)/Derived Minimal Effect Level (DMEL)
DNEL
Arbeitnehmer, Akute - systemische Wirkungen, Akut - lokale
Wirkungen, Einatmen
3,1 mg/m3
DNEL
Arbeitnehmer, Langfristig - systemische Wirkungen,
Langfristig - lokale Wirkungen, Einatmen
1,55 mg/m3
DNEL
Arbeitnehmer, Langfristig - lokale Wirkungen, Hautkontakt
0,5 %
DNEL
Verbraucher, Langfristig - systemische Wirkungen,
Langfristig - lokale Wirkungen, Einatmen
1,55 mg/m3
DNEL
Verbraucher, kurzzeitig, Einatmen
3,1 mg/m3
DNEL
Verbraucher, Langfristig - systemische Wirkungen,
Verschlucken
0,26 mg/kg KG/Tag
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC)
Süßwasser
0,21 µg/l
Meerwasser
0,042 µg/l
Abwasserreinigungsanlage (STP)
0,03 mg/l
Sporadische Freisetzung
0,26 µg/l
Boden
Exposition wird nicht erwartet.
Meeressediment
Exposition wird nicht erwartet.
Süßwassersediment
Exposition wird nicht erwartet.
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8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Hinweis
Bei Auftreten von Dämpfen und Aerosolen Atemschutzgerät mit
geeignetem Filter benutzen.
Atemschutz gemäß EN141.
Empfohlener Filtertyp:
Kombinationsfilter:B-P2
Kombinationsfilter:B-P3
Bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges
Atemschutzgerät verwenden.
Handschutz
Hinweis
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen
das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Beachten Sie die Angaben des Herstellers in Bezug auf
Durchlässigkeit und Durchbruchzeit sowie die besonderen
Bedingungen am Arbeitsplatz (mechanische Belastung,
Kontaktdauer).
Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen
ersetzt werden.
Material
Butylkautschuk
Durchbruchzeit
Handschuhdicke
0,5 mm
Material
Polyvinylchlorid
Durchbruchzeit
Handschuhdicke
0,5 mm
Material
Polychloropren
Durchbruchzeit
Handschuhdicke
0,5 mm
Augenschutz
Hinweis
Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166
Dicht schließende Schutzbrille
Haut- und Körperschutz
Hinweis
alkalibeständiger Schutzanzug
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Eindringen in den Untergrund vermeiden.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die
zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Bei Eindringen in den Boden zuständige Behörden
benachrichtigen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form
flüssig
Farbe
gelb
grün
Geruch
nach
Chlor
Geruchsschwelle
Keine Daten verfügbar
pH-Wert
> 11
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
ca. -30 - -20 °C 13 - 16%ige Lösung
Siedepunkt/Siedebereich
ca. 100 °C (1013 hPa) 13 - 16%ige Lösung
Flammpunkt
Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze
Nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze
Nicht anwendbar
Dampfdruck
ca. 20 hPa (20 °C) 13 - 16%ige Lösung
Relative Dampfdichte
Keine Daten verfügbar
Dichte
1,11 g/cm3 (20 °C) 10% ige Lösung
1,317 g/cm3 (20 °C) 15%ige Lösung
1,24 g/cm3 (20 °C) 20%ige Lösung
Wasserlöslichkeit
vollkommen mischbar
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Verteilungskoeffizient: n-
Octanol/Wasser
log Kow -3,42 (20 °C)
Selbstentzündungstemperatur
Keine Daten verfügbar
Thermische Zersetzung
> 111 °C
Viskosität, dynamisch
3 - 4 mPa.s (20 °C) 13 - 16%ige Lösung
Explosionsgefährlichkeit
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Oxidierende Eigenschaften
Oxidationsmittel
9.2.
Sonstige Angaben
Metallkorrosion
Korrosiv auf Metalle
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Hinweis
: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
10.2. Chemische Stabilität
Hinweis
: Zersetzt sich beim Erhitzen.
Zersetzt sich unter Lichteinwirkung.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen
: Mit Säuren kann Chlorgas entstehen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende
Bedingungen
: Hitze.
Thermische Zersetzung
: > 111 °C
10.5. Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
: Säuren, Ammoniumverbindungen, Essigsäureanhydrid,
Organische Materialien, Wasserstoffperoxid, Metallsalze,
Kupfer, Nickel, Eisen
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche
Zersetzungsprodukte
: Chlorwasserstoffgas, Chlor, Chloroxide
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Daten für das Produkt
Akute Toxizität
Oral
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
Einatmen
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
Haut
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
Reizung
Haut
Ergebnis
Eingestuft, basierend auf der Berechungsmethode der CLP-
Verordnung.
Augen
Ergebnis
Eingestuft, basierend auf der Berechungsmethode der CLP-
Verordnung.
Sensibilisierung
Ergebnis
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
CMR-Wirkungen
CMR Eigenschaften
Kanzerogenität
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
Mutagenität
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
Teratogenität
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
Reproduktionstoxizität
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
Spezifische Zielorgantoxizität
Einmalige Exposition
Bemerkung
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
Verordnung.
Wiederholte Einwirkung
Bemerkung
Nicht eingestuft, basierend auf der Berechnungsmethode der CLP
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Verordnung.
Andere toxikologische Eigenschaften
Toxizität bei wiederholter Verabreichung
Keine Daten verfügbar
Aspirationsgefahr
Nicht anwendbar,
Inhaltsstoff:
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr. 7681-52-9
Akute Toxizität
Oral
LD50
> 1100 mg/kg (Ratte; Testsubstanz: Chlor) (OECD Prüfrichtlinie
401)
Einatmen
LC50
> 10,5 mg/l (Ratte; 1 h; Testsubstanz: Chlor) (OECD Prüfrichtlinie
403)
Haut
LD50
> 20000 mg/kg (Kaninchen; Testsubstanz: Chlor) (OECD
Prüfrichtlinie 402)
Reizung
Haut
Ergebnis
Starke Hautreizung (Kaninchen) (OECD Prüfrichtlinie 404)
ätzende Wirkungen (Mensch)
Augen
Ergebnis
Verursacht schwere Augenschäden. (Kaninchen) (OECD
Prüfrichtlinie 405)
Sensibilisierung
Ergebnis
nicht sensibilisierend (Buehler Test; Meerschweinchen) (OECD
Prüfrichtlinie 406)
CMR-Wirkungen
CMR Eigenschaften
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Kanzerogenität
Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung.
Mutagenität
In-vitro-Tests zeigten keine erbgutverändernden Wirkungen
In-vivo-Tests zeigten keine erbgutverändernden Wirkungen
Teratogenität
Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.
Reproduktionstoxizität
Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit.
Gentoxizität in vitro
Ergebnis
negativ (Ames test; Salmonella typhimurium) (OECD Prüfrichtlinie
471)
nicht eindeutig (Chromosomenaberrationstest in vitro; Fibroblasten
von Chinesischem Hamster) (OECD Prüfrichtlinie 473)
Gentoxizität in vivo
Ergebnis
negativ (Chromosomenaberrationstest in vivo; Maus) (OECD
Prüfrichtlinie 474)
negativ (Chromosomenaberrationstest in vivo; Maus) (OECD
Prüfrichtlinie 475)
nicht eindeutig (Effekte auf die Spermienmorphologie und die
Keimzellmikrokerne; Maus)
Teratogenität
NOAEL
Teratog.
5,7 mg/kg
(Ratte)Testsubstanz
Chlor
Reproduktionstoxizität
NOAEL
Eltern
5 mg/kg
(Ratte)(Oral)Wirkung auf die FruchtbarkeitTestsubstanz
Chlor
Spezifische Zielorgantoxizität
Einmalige Exposition
Einatmen
Zielorgane: AtmungssystemKann die Atemwege
reizen.Erfahrungen mit der Exposition beim Menschen
Wiederholte Einwirkung
Bemerkung
Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch,
wiederholte Exposition, eingestuft.
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Andere toxikologische Eigenschaften
Toxizität bei wiederholter Verabreichung
NOAEL
50 mg/kg
(Ratte)(Oral; 90 Tage) (OECD Prüfrichtlinie 408)
Aspirationsgefahr
Keine Einstufung in Bezug auf Aspirationstoxizität,
Weitere Information
Sonstige Hinweise zur
Toxizität
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und
Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des
Magens.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Inhaltsstoff:
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr. 7681-52-9
Akute Toxizität
Fisch
LC50
0,06 mg/l (Salmo gairdneri; 96 h)
NOEC
0,04 mg/l (Menidia peninsulae (Gezeiten-Ährenfisch); 96 h)
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren
EC50
0,141 mg/l (Daphnia magna (Großer Wasserfloh); 48 h)
Algen
NOEC
0,0021 mg/l (Algen; 7 Tage) Süßwasser
Bakterien
EC50
> 3 mg/l (Belebtschlamm; 3 h)
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Chronische Toxizität
Fisch
NOEC
0,04 mg/l (Menidia peninsulae (Gezeiten-Ährenfisch); 28 d)
Aquatische Invertebraten
NOEC
0,007 mg/l (Amerikanische Auster (Crassostrea virginica); 15 d)
Meerwasser
M-Faktor
M-Faktor (Akute
aquat. Tox.)
M-Faktor (Chron.
aquat. Tox.)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Inhaltsstoff:
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr. 7681-52-9
Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz
Ergebnis
Das Produkt kann durch abiotische, z.B. chemische oder
photolytische Prozesse abgebaut werden.
Zerfall durch Hydrolyse.
Aquatische Halbwertszeit < 1 Tag
Biologische Abbaubarkeit
Ergebnis
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind
bei anorganischen Stoffen nicht anwendbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Inhaltsstoff:
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr. 7681-52-9
Bioakkumulation
Ergebnis
log Kow -3,42 (20 °C)
Keine Bioakkumulation.
12.4. Mobilität im Boden
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Inhaltsstoff:
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr. 7681-52-9
Mobilität
Wasser
Das Produkt ist mobil in wässriger Umgebung.
Boden
Hochmobil in Böden
Luft
nicht flüchtig (Henrysche Konstante)
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Daten für das Produkt
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Ergebnis
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in
Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als
persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr
persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Inhaltsstoff:
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr. 7681-52-9
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Ergebnis
Die PBT-oder vPvB-Kriterien des Anhangs XIII der REACH-
Verordnung gelten nicht für anorganische Stoffe.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Ein Entsorgen zusammen mit normalem Abfall ist nicht
erlaubt. Eine spezielle Entsorgung gemäß lokalen
gesetzlichen Vorschriften ist erforderlich. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen. Sich mit dem Entsorger in
Verbindung setzen.
Verunreinigte
Verpackungen
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie
können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige
Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Europäischer
Abfallkatalogschlüssel
Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüsselnummer gemäß
europäischem Abfallverzeichnis festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung
erlaubt. Die Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit dem
regionalen Entsorger festzulegen.
Abfallschlüssel Nr.
52701
HYPOCHLORITLAUGE TR 150G/L
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
1791
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR
: HYPOCHLORITLÖSUNG
RID
: HYPOCHLORITLÖSUNG
IMDG
: HYPOCHLORITE SOLUTION
14.3. Transportgefahrenklassen
ADR-Klasse
(Gefahrzettel; Klassifizierungscode;
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr;
Tunnelbeschränkungscode)
: 8
8; C9; 80; (E)
RID-Klasse
(Gefahrzettel; Klassifizierungscode;
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr)
: 8
8; C9; 80
IMDG-Klasse
(Gefahrzettel; EmS)
: 8
8; F-A, S-B
14.4. Verpackungsgruppe
: II
: II
IMDG
: II
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährdend gemäß ADR
: ja
Umweltgefährdend gemäß RID
: ja
Meeresschadstoff gemäß IMDG-Code
: ja
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
entfällt
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
IMDG
: entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Daten für das Produkt
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EU. REACH,Anhang
XVII, Beschränkungen
der Herstellung, des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Stoffe, Zubereitungen
und Erzeugnisse
Nr. , 3; Eingetragen
EU. REACH Annex XIV,
Kandidaten Liste von
besonders
besorgniserregenden
Stoffen
; Nicht eingetragen
EU. REACH Anhang
XIV, Zulassungspflichtige
Stoffe
; Nicht eingetragen
EU. Richtlinie 2012/18 /
EU (Seveso III) Anhang I
Anforderungen an Betriebe der unteren Klasse: 100 Tonnen;
Teil 1: Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen; E1:
Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder
Chronisch 1
Anforderungen an Betriebe der oberen Klasse: 200 Tonnen;
Teil 1: Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen; E1:
Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder
Chronisch 1
Anforderungen an Betriebe der unteren Klasse: 200 Tonnen;
Teil 1: Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen; E2:
Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Chronisch 2
Anforderungen an Betriebe der oberen Klasse: 500 Tonnen;
Teil 1: Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen; E2:
Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Chronisch 2
Sonstige Vorschriften
Die Einstufung gemäß österreichischem Chemikaliengesetz
BGBl.I 53/1997 ist ident mit der Einstufung gemäß EG-
Richtlinie.
Die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
sind zu beachten.
Inhaltsstoff:
Natriumhypochloritlösung
CAS-Nr. 7681-52-9
EU. Verordnung EU Nr
649/2012 über die Aus-
und Einfuhr gefährlicher
Chemikalien
; Der Stoff/ die Mischung unterliegt nicht dieser Gesetzgebung.
EU. REACH,Anhang
XVII, Beschränkungen
der Herstellung, des
Inverkehrbringens und
der Verwendung
bestimmter gefährlicher
Nr. , 3; Eingetragen
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Stoffe, Zubereitungen
und Erzeugnisse
EU. Verordnung Nr.
1451/2007 [Biozide],
Anhang I, OJ (L 325)
EG Nummer: , 231-668-3; Eingetragen
EU. Richtlinie 2012/18 /
EU (Seveso III) Anhang I
Anforderungen an Betriebe der unteren Klasse: 100 Tonnen;
Teil 1: Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen; E1:
Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder
Chronisch 1
Anforderungen an Betriebe der oberen Klasse: 200 Tonnen;
Teil 1: Gefahrenkategorien von gefährlichen Stoffen; E1:
Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder
Chronisch 1
WGK (DE)
WGK 2: wassergefährdend: 815; Einstufung gemäß VwVwS,
Anhang 2.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde eine chemische Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.
H290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere
Augenschäden.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Abkürzungen und Akronyme
BCF
Biokonzentrationsfaktor
BSB
biochemischer Sauerstoffbedarf
CAS
Chemical Abstracts Service
CLP
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
CMR
krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
CSB
chemischer Sauerstoffbedarf
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DNEL
abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung
EINECS
Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen
chemischen Stoffe
ELINCS
Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe
GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
von Chemikalien
LC50
Median-Letalkonzentration
LOAEC
niedrigste Konzentration mit beobachtbarer schädlicher Wirkung
LOAEL
niedrigste Dosis mit beobachtbarer schädlicher Wirkung
LOEL
niedrigste Dosis mit beobachtbarer Wirkung
NLP
Nicht-länger-Polymer
NOAEC
Konzentration ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOAEL
Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung
NOEC
höchste geprüfte Konzentration ohne beobachtete schädliche
Wirkung
NOEL
Dosis ohne beobachtbare Wirkung
OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OEL
Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
PBT
persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC
abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
STOT
Spezifische Zielorgan-Toxizität
SVHC
besonders besorgniserregender Stoff
UVCB-Stoffe
Stoffe mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung, komplexe
Reaktionsprodukte und biologische Materialien
vPvB
sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information
Wichtige
Literaturangaben und
Datenquellen
Für die Erstellung dieses Sicherheitsdatenblattes wurden
Informationen unserer Lieferanten sowie Daten aus der
"Datenbank registrierter Stoffe" der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) verwendet.
Methoden verwendet zur
Produkteinstufung
Die Einstufung für die Gesundheit, physikalisch-chemischen
Gefahren und Umweltgefahren wurden abgeleitet aus einer
Kombination von Rechenmethoden und falls verfügbar
Testdaten.
Hinweise für
Schulungen
Die Arbeitnehmer sind regelmäßig basierend auf den Angaben
im Sicherheitsdatenblatt und den örtlichen Gegebenheiten des
Arbeitsplatzes über die sichere Handhabung der Produkte zu
schulen. Nationale Regelungen zur Schulung von
Arbeitnehmern im Umgang mit Gefahrstoffen sind zu beachten.
Sonstige Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt stützen
sich auf den Stand unserer Kenntnisse zum Zeitpunkt
der Überarbeitung und dienen dazu, unsere Produkte im
Hinblick auf zu treffende Sicherheitsvorkehrungen zu
beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von
Eigenschaften des beschriebenen Produkts und keine
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Produktinformation oder Produktspezifikation dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die
Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind nicht übertragbar
auf andere Produkte. Soweit das in diesem
Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen
Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird,
oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die
Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich
hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht
auf das neue Material übertragen werden.
|| Sektion wurde überarbeitet.
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Nr.
Kurztitel
Haupta
nwende
rgruppe
(SU)
Verwen
dungsse
ktor
(SU)
Produktka
tegorie
(PC)
Verfahrens
kategorie
(PROC)
Umweltfre
isetzungsl
ategorie
(ERC)
Erzeugnis
kategorie
(AC)
Spezifikation
Verwendung als
Zwischenprodukt
8, 9
1, 2, 3, 4,
8a, 8b, 9
ES9182
Zubereitung und (Um-
)Packen von Stoffen
und Gemischen
1, 2, 3, 4,
5, 8a, 8b,
9, 14, 15
ES9179
Verwendung in
Reinigungsmitteln
5, 7, 8a,
9, 10, 13
ES9191
Verwendung in
Reinigungsmitteln
5, 9, 10,
11, 13, 15
8a, 8b,
8d, 8e
ES538
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1. Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums 1: Verwendung als Zwischenprodukt
Hauptanwendergruppen
SU 3: Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in
Zubereitungen an Industriestandorten
Endverwendungssektoren
SU8: Herstellung von Massenchemikalien (einschließlich Mineralölprodukte)
SU9: Herstellung von Feinchemikalien
Chemikalienkategorie
PC19: Zwischenprodukte
Verfahrenskategorien
PROC1: Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine
Expositionswahrscheinlichkeit
PROC2: Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit
gelegentlicher kontrollierter Exposition
PROC3: Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder
Formulierung)
PROC4: Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen
die Möglichkeit einer Exposition besteht
PROC8a: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung)
aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen
Anlagen
PROC8b: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung)
aus/ in Gefäße/ große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen
Anlagen
PROC9: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle
Abfüllanlage, einschließlich Wägung)
Umweltfreisetzungskategorien
ERC6a: Industrielle Verwendung, die zur Herstellung eines anderen Stoffes führt
(Verwendung von Zwischenprodukten)
2.1 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Umweltexposition für: ERC6a
Stoff ist eine einzigartige Struktur, Nicht hydrophob.
, Geringes Potential der Bioakkumulation.
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Umfasst Stoffanteile im Produkt bis 25 %.
Eingesetzte Menge
Verwendete Mengen in
der EU (Tonnen/ Jahr)
999,999 Tonne(n)/Jahr
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Andauernde Exposition
360 Tage / Jahr
Risikomanagementmaßnahmen
unabhängige Umweltfaktoren
Fliessgeschwindigkeit
des empfangenden
oberirdischen Gewässers
18.000 m3/d
Verdünnungsfaktor
(Fluss)
Verdünnungsfaktor
(Küstengebiete)
Technische Bedingungen und
Maßnahmen auf der
Prozessebene (Quelle) zur
Verhinderung von Freisetzungen
Technische
Standortbedingungen und
Maßnahmen zur Reduktion und
Begrenzung von Ausleitungen,
Luftemissionen und
Freisetzungen in den Boden
Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von
Freisetzungen von der Anlage
Luft
Eine Freisetzung der Substanz in die Luft kann
ausgeschlossen werden
Wasser
Umweltgefährdung wird durch das Süßwasser
hervorgerufen., Abwasser nicht direkt in die Umwelt
einleiten., Abwasserbehandlung vor Ort benötigt,
Keine Einleitung des Stoffes ins Abwasser
Boden
Eine Freisetzung der Substanz in den Boden kann
ausgeschlossen werden
Bedingungen und Maßnahmen
Art der
Öffentliche Abwasserkläranlage
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bezüglich Abwasserkläranlagen
Abwasserkläranlage
Abflussrate der
Abwasserkläranlage
2.000 m3/d
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich externe
Abfallbehandlung für eine
Entsorgung
Abfallhandhabung
Externe Behandlung und Entsorgung von Abfall
unter Berücksichtigung der einschlägigen lokalen
und/oder nationalen Vorschriften.
2.2 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: PROC1, PROC2,
PROC3, PROC4, PROC8a, PROC8b, PROC9
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Umfasst Stoffanteile im Produkt bis 25 %.
Physikalische Form (zum
Zeitpunkt der
Verwendung)
flüssig, mittlere Flüchtigkeit
Dampfdruck
25 hPa
Prozesstemperatur
90 °C
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Expositionsdauer pro Tag
Einsatzhäufigkeit
5 Tage / Woche
Risikomanagementmaßnahmen
unabhängige menschliche
Faktoren
Körpergewicht
70 kg
Atemvolumen unter
Verwendungsbedingunge
10 m3/Tag
leichte Aktivität
Andere Betriebsbedingungen mit
Auswirkungen auf die Exposition
der Arbeitnehmer
Innenanwendung.
Vorausgesetzt die Tätigkeiten werden bei Umgebungstemperatur ausgeführt.,
Die Anwendung im Außenbereich ist durch die strikteste Art der Anwendung im
Innenbereich abgedeckt.
Technische Bedingungen und
Maßnahmen zur Beherrschung
der Verbreitung von der Quelle
bis zum Arbeitnehmer
Ein ausreichendes Maß an allgemeiner Belüftung sicherstellen (nicht weniger
als 3 bis 5 Luftwechsel pro Stunde).
System vor dem Öffnen der Geräte oder vor der Wartung entleeren.
Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von
Freisetzung, Dispersion und
Exposition
Es ist sicherzustellen, dass keine einatembaren Aerosole erzeugt werden.
Regelmäßige Inspektion und Wartung von Ausrüstung und Geräten.
Es ist sicherzustellen, dass der Arbeitsvorgang nicht über Kopf durchgeführt
wird.
Die Einhüllung der Emissionsquelle ist sicherzustellen.
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich persönlichen Schutz,
Hygiene und
Gesundheitsbewertung
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Im Falle von Geruch, Gasalarm oder unzureichender Belüftung ist geeigneter
Atemschutz zu tragen.
Beim Auftreten gefährlichen Rauchs umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen.
Risikomanagementmaßnahmen basieren auf qualitativer Risikobeschreibung.
3.
Expositionsabschätzung und Verweis auf deren Quelle
Umwelt
Qualitativer Ansatz für den Rückschluss auf sichere Verwendung verfolgt.
Arbeitnehmer
PROC1, PROC2, PROC3, PROC4, PROC8a, PROC8b, PROC9: verbessertes REACH Werkzeug (ART Modell)
Beitragendes
Szenario
Spezifische
Bedingungen
Expositionswege
Expositionsgrad
RCR
PROC1
Arbeitnehmer - inhalativ,
0,02mg/m³
0,01
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langzeitig - lokal
PROC2, PROC3
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - lokal
1,10mg/m³
0,71
PROC4
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - lokal
1,20mg/m³
0,77
PROC8a,
PROC8b
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - lokal
1,25mg/m³
0,81
PROC9
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - lokal
0,91mg/m³
0,59
Die kurzfristige Belastung ist durch die Bewertung der langfristigen Belastung abgedeckt. Qualitative Abschätzung
dermal. Qualitativer Ansatz für den Rückschluss auf sichere Verwendung verfolgt.
4.
Leitlinien für den nachgeschalteten Anwender zur Bewertung, ob er innerhalb der im
Expositionsszenarium festgelegten Grenzen arbeitet
Die Leitlinien basieren auf angenommenen Betriebsbedingungen, die nicht auf alle Standorte anwendbar sein
müssen; daher kann Skalierung nötig sein, um angemessene Risikomanagementmaßnahmen festzulegen.
Über die REACH Stoffsicherheitsbeurteilung herausgehende zusätzliche Ratschläge für eine gute
Vorgangsweise
Von der Umsetzung eines geeigneten Standards für die Arbeitshygiene wird ausgegangen.
Die Installation einer Gaswarnanlage ist sicherzustellen
Handschuhe wechseln falls die Anwendungsdauer die Durchlasszeit übersteigt.
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1. Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums 2: Zubereitung und (Um-)Packen von Stoffen
und Gemischen
Hauptanwendergruppen
SU 3: Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in
Zubereitungen an Industriestandorten
Endverwendungssektoren
SU 10: Formulierung [Mischen] von Zubereitungen und/oder Umverpackung
(außer Legierungen)
Verfahrenskategorien
PROC1: Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine
Expositionswahrscheinlichkeit
PROC2: Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit
gelegentlicher kontrollierter Exposition
PROC3: Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder
Formulierung)
PROC4: Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen
die Möglichkeit einer Exposition besteht
PROC5: Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von
Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)
PROC8a: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung)
aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen
Anlagen
PROC8b: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung)
aus/ in Gefäße/ große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen
Anlagen
PROC9: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle
Abfüllanlage, einschließlich Wägung)
PROC14: Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren,
Pressen, Extrudieren, Pelettieren
PROC15: Verwendung als Laborreagenz
Umweltfreisetzungskategorien
ERC2: Formulierung von Zubereitungen
2.1 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Umweltexposition für: ERC2
Stoff ist eine einzigartige Struktur, Nicht hydrophob.
, Geringes Potential der Bioakkumulation.
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Umfasst Stoffanteile im Produkt bis 25 %.
Eingesetzte Menge
Verwendete Mengen in
der EU (Tonnen/ Jahr)
999,999 Tonne(n)/Jahr
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Andauernde Exposition
360 Tage / Jahr
Risikomanagementmaßnahmen
unabhängige Umweltfaktoren
Fliessgeschwindigkeit
des empfangenden
oberirdischen Gewässers
18.000 m3/d
Verdünnungsfaktor
(Fluss)
Verdünnungsfaktor
(Küstengebiete)
Technische Bedingungen und
Maßnahmen auf der
Prozessebene (Quelle) zur
Verhinderung von Freisetzungen
Technische
Standortbedingungen und
Maßnahmen zur Reduktion und
Begrenzung von Ausleitungen,
Luftemissionen und
Freisetzungen in den Boden
Organisationsmaßnahmen zur
Luft
Eine Freisetzung der Substanz in die Luft kann
ausgeschlossen werden
Wasser
Umweltgefährdung wird durch das Süßwasser
hervorgerufen., Abwasser nicht direkt in die Umwelt
einleiten., Abwasserbehandlung vor Ort benötigt,
Keine Einleitung des Stoffes ins Abwasser
Boden
Eine Freisetzung der Substanz in den Boden kann
ausgeschlossen werden
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Verhütung/Einschränkung von
Freisetzungen von der Anlage
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich Abwasserkläranlagen
Art der
Abwasserkläranlage
Öffentliche Abwasserkläranlage
Abflussrate der
Abwasserkläranlage
2.000 m3/d
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich externe
Abfallbehandlung für eine
Entsorgung
Abfallhandhabung
Externe Behandlung und Entsorgung von Abfall
unter Berücksichtigung der einschlägigen lokalen
und/oder nationalen Vorschriften.
2.2 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: PROC1, PROC2,
PROC3, PROC4, PROC5, PROC8a, PROC8b, PROC9, PROC14, PROC15
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Umfasst Stoffanteile im Produkt bis 25 %.
Physikalische Form (zum
Zeitpunkt der
Verwendung)
flüssig, mittlere Flüchtigkeit
Dampfdruck
25 hPa
Prozesstemperatur
90 °C
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Expositionsdauer pro Tag
Einsatzhäufigkeit
5 Tage / Woche
Risikomanagementmaßnahmen
unabhängige menschliche
Faktoren
Körpergewicht
70 kg
Atemvolumen unter
Verwendungsbedingunge
10 m3/Tag
leichte Aktivität
Andere Betriebsbedingungen mit
Auswirkungen auf die Exposition
der Arbeitnehmer
Innen-/Außenanwendung.
Vorausgesetzt die Tätigkeiten werden bei Umgebungstemperatur ausgeführt.
Technische Bedingungen und
Maßnahmen zur Beherrschung
der Verbreitung von der Quelle
bis zum Arbeitnehmer
Ein ausreichendes Maß an allgemeiner Belüftung sicherstellen (nicht weniger
als 3 bis 5 Luftwechsel pro Stunde).
System vor dem Öffnen der Geräte oder vor der Wartung entleeren.
Sicherstellen dass Proben unter Eindämmung oder unter Abzugbelüftung
entnommen werden.
Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von
Freisetzung, Dispersion und
Exposition
Es ist sicherzustellen, dass keine einatembaren Aerosole erzeugt werden.
Regelmäßige Inspektion und Wartung von Ausrüstung und Geräten.
Es ist sicherzustellen, dass der Arbeitsvorgang nicht über Kopf durchgeführt
wird.
Die Einhüllung der Emissionsquelle ist sicherzustellen.
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich persönlichen Schutz,
Hygiene und
Gesundheitsbewertung
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Im Falle von Geruch, Gasalarm oder unzureichender Belüftung ist geeigneter
Atemschutz zu tragen.
Beim Auftreten gefährlichen Rauchs umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen.
Risikomanagementmaßnahmen basieren auf qualitativer Risikobeschreibung.
3.
Expositionsabschätzung und Verweis auf deren Quelle
Umwelt
Qualitativer Ansatz für den Rückschluss auf sichere Verwendung verfolgt.
Arbeitnehmer
PROC1, PROC2, PROC3, PROC4, PROC5, PROC8a, PROC8b, PROC9, PROC14, PROC15: EU RAR
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Beitragendes
Szenario
Spezifische
Bedingungen
Expositionswege
Expositionsgrad
RCR
PROC1, PROC2,
PROC3, PROC4,
PROC5,
PROC8a,
PROC8b,
PROC9,
PROC15
Arbeiter - inhalativ,
Langzeit - lokal und
systemisch
0,705mg/m³
0,4548
PROC1, PROC2,
PROC3, PROC4,
PROC5
Allgemeine Exposition
Arbeitnehmer - inhalativ,
kurzzeitig - lokal und
systemisch
0,540mg/m³
0,1742
PROC1, PROC2,
PROC3, PROC4,
PROC5
Labortätigkeiten
Arbeitnehmer - inhalativ,
kurzzeitig - lokal und
systemisch
0,252mg/m³
0,081
PROC1, PROC2,
PROC3, PROC4,
PROC5
Ausrüstungswartung
Arbeitnehmer - inhalativ,
kurzzeitig - lokal und
systemisch
0,480mg/m³
0,155
PROC8a,
PROC8b,
PROC9
Arbeitnehmer - inhalativ,
kurzzeitig - lokal und
systemisch
0,498mg/m³
0,161
PROC14
Arbeiter - inhalativ,
Langzeit
0,23mg/m³
0,15
Qualitative Abschätzung dermal. Kontakt ist nur zufällig/unbeabsichtigt. Die Expositionsabschätzung repräsentiert
das 90. Perzentil der Expositionsverteilung.
4.
Leitlinien für den nachgeschalteten Anwender zur Bewertung, ob er innerhalb der im
Expositionsszenarium festgelegten Grenzen arbeitet
Die Leitlinien basieren auf angenommenen Betriebsbedingungen, die nicht auf alle Standorte anwendbar sein
müssen; daher kann Skalierung nötig sein, um angemessene Risikomanagementmaßnahmen festzulegen.
Expositionswerte basieren auf dem EU Bericht zur Risikobewertung von Chlor (2007)
Über die REACH Stoffsicherheitsbeurteilung herausgehende zusätzliche Ratschläge für eine gute
Vorgangsweise
Von der Umsetzung eines geeigneten Standards für die Arbeitshygiene wird ausgegangen.
Die Installation einer Gaswarnanlage ist sicherzustellen
Handschuhe wechseln falls die Anwendungsdauer die Durchlasszeit übersteigt.
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1. Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums 3: Verwendung in Reinigungsmitteln
Hauptanwendergruppen
SU 3: Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in
Zubereitungen an Industriestandorten
Endverwendungssektoren
SU4: Herstellung von Lebens- und Futtermitteln
Chemikalienkategorie
PC35: Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf
Lösungsmittelbasis)
Verfahrenskategorien
PROC5: Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von
Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)
PROC7: Industrielles Sprühen
PROC8a: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung)
aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen
Anlagen
PROC9: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle
Abfüllanlage, einschließlich Wägung)
PROC10: Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC13: Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen
Umweltfreisetzungskategorien
ERC6b: Industrielle Verwendung von reaktiven Verarbeitungshilfsstoffen
Aktivität
Anmerkung: Dieses Expositionsszenario ist ausschließlich für eine entsprechend
der Qualität des gelieferten Stoffes geeigneten Verwendung relevant
2.1 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Umweltexposition für: ERC6b
Stoff ist eine einzigartige Struktur, Nicht hydrophob.
, Geringes Potential der Bioakkumulation.
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Umfasst Stoffanteile im Produkt bis 25 %.
Eingesetzte Menge
Verwendete Mengen in
der EU (Tonnen/ Jahr)
999,999 Tonne(n)/Jahr
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Andauernde Exposition
360 Tage / Jahr
Risikomanagementmaßnahmen
unabhängige Umweltfaktoren
Fliessgeschwindigkeit
des empfangenden
oberirdischen Gewässers
18.000 m3/d
Verdünnungsfaktor
(Fluss)
Verdünnungsfaktor
(Küstengebiete)
Technische Bedingungen und
Maßnahmen auf der
Prozessebene (Quelle) zur
Verhinderung von Freisetzungen
Technische
Standortbedingungen und
Maßnahmen zur Reduktion und
Begrenzung von Ausleitungen,
Luftemissionen und
Freisetzungen in den Boden
Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von
Freisetzungen von der Anlage
Luft
Eine Freisetzung der Substanz in die Luft kann
ausgeschlossen werden
Wasser
Umweltgefährdung wird durch das Süßwasser
hervorgerufen., Abwasser nicht direkt in die Umwelt
einleiten., Abwasserbehandlung vor Ort benötigt,
Keine Einleitung des Stoffes ins Abwasser
Boden
Eine Freisetzung der Substanz in den Boden kann
ausgeschlossen werden
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich Abwasserkläranlagen
Art der
Abwasserkläranlage
Öffentliche Abwasserkläranlage
Abflussrate der
Abwasserkläranlage
2.000 m3/d
Bedingungen und Maßnahmen
Abfallhandhabung
Externe Behandlung und Entsorgung von Abfall
HYPOCHLORITLAUGE TR 150G/L
700000000087 /
Version 8.2
30/34
bezüglich externe
Abfallbehandlung für eine
Entsorgung
unter Berücksichtigung der einschlägigen lokalen
und/oder nationalen Vorschriften.
2.2 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: PROC5, PROC7,
PROC8a, PROC9, PROC10, PROC13
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Umfasst Stoffanteile im Produkt bis 25 %.
Physikalische Form (zum
Zeitpunkt der
Verwendung)
flüssig, mittlere Flüchtigkeit
Dampfdruck
25 hPa
Prozesstemperatur
90 °C
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Expositionsdauer pro Tag
Einsatzhäufigkeit
5 Tage / Woche
Risikomanagementmaßnahmen
unabhängige menschliche
Faktoren
Körpergewicht
70 kg
Atemvolumen unter
Verwendungsbedingunge
10 m3/Tag
leichte Aktivität
Andere Betriebsbedingungen mit
Auswirkungen auf die Exposition
der Arbeitnehmer
Innenanwendung.
Vorausgesetzt die Tätigkeiten werden bei Umgebungstemperatur ausgeführt.,
Die Anwendung im Außenbereich ist durch die strikteste Art der Anwendung im
Innenbereich abgedeckt.
Technische Bedingungen und
Maßnahmen zur Beherrschung
der Verbreitung von der Quelle
bis zum Arbeitnehmer
Ein ausreichendes Maß an allgemeiner Belüftung sicherstellen (nicht weniger
als 3 bis 5 Luftwechsel pro Stunde).
System vor dem Öffnen der Geräte oder vor der Wartung entleeren.
Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von
Freisetzung, Dispersion und
Exposition
Es ist sicherzustellen, dass keine einatembaren Aerosole erzeugt werden.
Regelmäßige Inspektion und Wartung von Ausrüstung und Geräten.
Es ist sicherzustellen, dass der Arbeitsvorgang nicht über Kopf durchgeführt
wird.
Die Einhüllung der Emissionsquelle ist sicherzustellen.
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich persönlichen Schutz,
Hygiene und
Gesundheitsbewertung
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Im Falle von Geruch, Gasalarm oder unzureichender Belüftung ist geeigneter
Atemschutz zu tragen.
Beim Auftreten gefährlichen Rauchs umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen.
Risikomanagementmaßnahmen basieren auf qualitativer Risikobeschreibung.
3.
Expositionsabschätzung und Verweis auf deren Quelle
Umwelt
Qualitativer Ansatz für den Rückschluss auf sichere Verwendung verfolgt.
Arbeitnehmer
PROC5, PROC7, PROC8a, PROC9, PROC10, PROC13: verbessertes REACH Werkzeug (ART Modell)
Beitragendes
Szenario
Spezifische
Bedingungen
Expositionswege
Expositionsgrad
RCR
PROC5,
PROC8a
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - lokal
1,25mg/m³
0,81
PROC7
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - lokal
1,20mg/m³
0,77
PROC9
Arbeitnehmer - inhalativ,
0,91mg/m³
0,59
HYPOCHLORITLAUGE TR 150G/L
700000000087 /
Version 8.2
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langzeitig - lokal
PROC10
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - lokal
1,00mg/m³
0,65
PROC13
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - lokal
0,70mg/m³
0,45
Die kurzfristige Belastung ist durch die Bewertung der langfristigen Belastung abgedeckt. Qualitative Abschätzung
dermal. Qualitativer Ansatz für den Rückschluss auf sichere Verwendung verfolgt.
4.
Leitlinien für den nachgeschalteten Anwender zur Bewertung, ob er innerhalb der im
Expositionsszenarium festgelegten Grenzen arbeitet
Die Leitlinien basieren auf angenommenen Betriebsbedingungen, die nicht auf alle Standorte anwendbar sein
müssen; daher kann Skalierung nötig sein, um angemessene Risikomanagementmaßnahmen festzulegen.
Über die REACH Stoffsicherheitsbeurteilung herausgehende zusätzliche Ratschläge für eine gute
Vorgangsweise
Von der Umsetzung eines geeigneten Standards für die Arbeitshygiene wird ausgegangen.
Die Installation einer Gaswarnanlage ist sicherzustellen
Handschuhe wechseln falls die Anwendungsdauer die Durchlasszeit übersteigt.
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1. Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums 4: Verwendung in Reinigungsmitteln
Hauptanwendergruppen
SU 22: Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung,
Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
Chemikalienkategorie
PC35: Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf
Lösungsmittelbasis)
Verfahrenskategorien
PROC5: Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von
Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)
PROC9: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle
Abfüllanlage, einschließlich Wägung)
PROC10: Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC11: Nicht-industrielles Sprühen
PROC13: Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen
PROC15: Verwendung als Laborreagenz
Umweltfreisetzungskategorien
ERC8a: Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in
offenen Systemen
ERC8b: Breite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen
Systemen
ERC8d: Breite dispersive Außenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in
offenen Systemen
ERC8e: Breite dispersive Außenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen
Systemen
2.1 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Umweltexposition für: ERC8a, ERC8b, ERC8d,
ERC8e
Stoff ist eine einzigartige Struktur, Nicht hydrophob.
, Geringes Potential der Bioakkumulation.
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Stoffanteil im Produkt: 0% - 10%
Eingesetzte Menge
Verwendete Mengen in
der EU (Tonnen/ Jahr)
999999 Tonne(n)/Jahr
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Andauernde Exposition
360 Tage / Jahr
Risikomanagementmaßnahmen
unabhängige Umweltfaktoren
Fliessgeschwindigkeit
des empfangenden
oberirdischen Gewässers
18.000 m3/d
Verdünnungsfaktor
(Fluss)
Verdünnungsfaktor
(Küstengebiete)
Technische Bedingungen und
Maßnahmen auf der
Prozessebene (Quelle) zur
Verhinderung von Freisetzungen
Technische
Standortbedingungen und
Maßnahmen zur Reduktion und
Begrenzung von Ausleitungen,
Luftemissionen und
Freisetzungen in den Boden
Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von
Freisetzungen von der Anlage
Luft
Eine Freisetzung der Substanz in die Luft kann
ausgeschlossen werden
Wasser
Umweltgefährdung wird durch das Süßwasser
hervorgerufen., Abwasser nicht direkt in die Umwelt
einleiten., Nicht in die Kanalisation gelangen
lassen., Abwasserbehandlung vor Ort benötigt
Boden
Eine Freisetzung der Substanz in den Boden kann
ausgeschlossen werden
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich Abwasserkläranlagen
Art der
Abwasserkläranlage
Öffentliche Abwasserkläranlage
Abflussrate der
2.000 m3/d
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Abwasserkläranlage
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich externe
Abfallbehandlung für eine
Entsorgung
Abfallhandhabung
Externe Behandlung und Entsorgung von Abfall
unter Berücksichtigung der einschlägigen lokalen
und/oder nationalen Vorschriften.
2.2 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: PROC5, PROC9,
PROC10, PROC13, PROC15
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Stoffanteil im Produkt: 0% - 10%
Physikalische Form (zum
Zeitpunkt der
Verwendung)
flüssig, mittlere Flüchtigkeit
Dampfdruck
25 hPa
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Expositionsdauer pro Tag
Einsatzhäufigkeit
5 Tage / Woche
Andere Betriebsbedingungen mit
Auswirkungen auf die Exposition
der Arbeitnehmer
Innen-/Außenanwendung.
Vorausgesetzt die Tätigkeiten werden bei Umgebungstemperatur ausgeführt.
Technische Bedingungen und
Maßnahmen zur Beherrschung
der Verbreitung von der Quelle
bis zum Arbeitnehmer
Eine gute allgemeine Grundbelüftung sicherstellen. Eine natürliche Belüftung
kommt von Türen, Fenstern, usw. Bei einer kontrollierten Belüftung wird die Luft
durch einen angetriebenen Ventilator zu- oder weggeführt .
Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von
Freisetzung, Dispersion und
Exposition
Es ist sicherzustellen, dass keine einatembaren Aerosole erzeugt werden.
Regelmäßige Inspektion und Wartung von Ausrüstung und Geräten.
Es ist sicherzustellen, dass der Arbeitsvorgang nicht über Kopf durchgeführt
wird.
Ein Direktkontakt mit der Chemikalie/dem Produkt/der Zubereitung ist durch
organisatorische Maßnahmen zu vermeiden.
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich persönlichen Schutz,
Hygiene und
Gesundheitsbewertung
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Im Falle von Geruch, Gasalarm oder unzureichender Belüftung ist geeigneter
Atemschutz zu tragen.
Personenschutzmaßnahmen nur im Fall einer möglichen Exposition anwenden.
Risikomanagementmaßnahmen basieren auf qualitativer Risikobeschreibung.
2.3 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: PROC11
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im
Gemisch/Artikel
Stoffanteil im Produkt: 0% - 0,05%
Physikalische Form (zum
Zeitpunkt der
Verwendung)
flüssig, mittlere Flüchtigkeit
Dampfdruck
25 hPa
Prozesstemperatur
90 °C
Eingesetzte Menge
0,005 kg
Frequenz und Dauer der
Verwendung
Expositionsdauer
120 min
Einsatzhäufigkeit
4 Mal pro Tag
Andere Betriebsbedingungen mit
Auswirkungen auf die Exposition
der Arbeitnehmer
Innen-/Außenanwendung.
Vorausgesetzt die Tätigkeiten werden bei Umgebungstemperatur ausgeführt.
Technische Bedingungen und
Maßnahmen zur Beherrschung
der Verbreitung von der Quelle
bis zum Arbeitnehmer
Eine gute allgemeine Grundbelüftung sicherstellen. Eine natürliche Belüftung
kommt von Türen, Fenstern, usw. Bei einer kontrollierten Belüftung wird die Luft
durch einen angetriebenen Ventilator zu- oder weggeführt .
Organisationsmaßnahmen zur
Verhütung/Einschränkung von
Freisetzung, Dispersion und
Exposition
Regelmäßige Inspektion und Wartung von Ausrüstung und Geräten.
Es ist sicherzustellen, dass der Arbeitsvorgang nicht über Kopf durchgeführt
wird.
Ein Direktkontakt mit der Chemikalie/dem Produkt/der Zubereitung ist durch
HYPOCHLORITLAUGE TR 150G/L
700000000087 /
Version 8.2
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organisatorische Maßnahmen zu vermeiden.
Bedingungen und Maßnahmen
bezüglich persönlichen Schutz,
Hygiene und
Gesundheitsbewertung
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Im Falle von Geruch, Gasalarm oder unzureichender Belüftung ist geeigneter
Atemschutz zu tragen.
Risikomanagementmaßnahmen basieren auf qualitativer Risikobeschreibung.
3.
Expositionsabschätzung und Verweis auf deren Quelle
Umwelt
Qualitativer Ansatz für den Rückschluss auf sichere Verwendung verfolgt.
Arbeitnehmer
PROC11: EASE v2.0
Beitragendes
Szenario
Spezifische
Bedingungen
Expositionswege
Expositionsgrad
RCR
PROC11
Arbeitnehmer - inhalativ,
langzeitig - systemisch
0,0017mg/m³
0,0011
Qualitative Abschätzung dermal. Kontakt ist nur zufällig/unbeabsichtigt. Die Exposition wird als vernachlässigbar
angesehen.
4.
Leitlinien für den nachgeschalteten Anwender zur Bewertung, ob er innerhalb der im
Expositionsszenarium festgelegten Grenzen arbeitet
Die Leitlinien basieren auf angenommenen Betriebsbedingungen, die nicht auf alle Standorte anwendbar sein
müssen; daher kann Skalierung nötig sein, um angemessene Risikomanagementmaßnahmen festzulegen.
Über die REACH Stoffsicherheitsbeurteilung herausgehende zusätzliche Ratschläge für eine gute
Vorgangsweise
Von der Umsetzung eines geeigneten Standards für die Arbeitshygiene wird ausgegangen.
Die Installation einer Gaswarnanlage ist sicherzustellen
Handschuhe wechseln falls die Anwendungsdauer die Durchlasszeit übersteigt.