Cyperkill Max Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Ülke: Almanya

Dil: Almanca

Kaynak: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Ürün özellikleri Ürün özellikleri (SPC)
22-11-2017

Aktif bileşen:

500 g/l Cypermethrin

Mevcut itibaren:

Arysta LifeScience Benelux Sprl.

Farmasötik formu:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Kompozisyon:

500 g/l Cypermethrin

Terapötik grubu:

Insektizid

Ürün özellikleri

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CYPERKILL MAX
Zulassungsnummer
007456-00
Zulassungsinhaber
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Weitere Vertriebsfirmen
Arysta LifeScience Germany GmbH
Zulassungsende
31.10.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
500 g/l Cypermethrin
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ätzwirkung, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann die Atemwege reizen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für 
                                
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