Država: Nemčija
Jezik: nemščina
Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
180 g/l Fluroxypyr (259,36 g/l 1-Methyl-heptylester)
Dow AgroSciences GmbH
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
180 g/l Fluroxypyr (259,36 g/l 1-Methyl-heptylester)
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG FLUROX 180 Zulassungsnummer 043721-63 Zulassungsinhaber Dow AgroSciences GmbH Weitere Vertriebsfirmen BayWa AG Zulassungsende 31.12.20 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 180 g/l Fluroxypyr (259,36 g/l 1-Methyl-heptylester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 36 : Reizt die Augen R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW262: Das Mittel ist g Preberite celoten dokument