Landmaster Clean Herbizid

Krajina: Nemecko

Jazyk: nemčina

Zdroj: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Aktívna zložka:

360 g/l Glyphosat (486 g/l Isopropylamin-Salz)

Dostupné z:

UPL Europe Ltd.

Trieda:

Umweltgefährlich, Reizend

Terapeutické skupiny:

Herbizid

Súhrn charakteristických

                                Handelsbezeichnung
Landmaster Clean
Zulassungsnummer
004569-63
Zulassungsinhaber
UPL Europe Ltd.
Weitere Vertriebsfirmen
Albaugh UK Limited
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
360 g/l Glyphosat (486 g/l Isopropylamin-Salz)
Formulierung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche 
Wirkungen haben.
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und 
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt 
konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG351: Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln
dürfen 
innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2
Behandlungen mit 
einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale
Wirkstoff-
Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht
überschritten werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NN270: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populatio
                                
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