ACTIVUS SC Suspensionskonzentrat

Krajina: Nemecko

Jazyk: nemčina

Zdroj: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Aktívna zložka:

400 g/l Pendimethalin

Dostupné z:

ADAMA Deutschland GmbH

Forma lieku:

Suspensionskonzentrat

Zloženie:

400 g/l Pendimethalin

Trieda:

Umweltgefährlich

Terapeutické skupiny:

Herbizid

Súhrn charakteristických

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ACTIVUS SC
Zulassungsnummer
006839-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.21
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
400 g/l Pendimethalin
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Pendimethalin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha
auszubringen. Die Anwendung
des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" vom 14.
Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den
Vorgaben im Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der
gesamten zu behandelnden
Fläche einzuhalten.
NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht
überschreiten.
NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3
m/s nicht überschreiten.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch 
                                
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