Lentagran WP Wasserdispergierbares Pulver

Страна: Германия

Язык: немецкий

Источник: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Активный ингредиент:

450 g/kg Pyridat

Доступна с:

Belchim Crop Protection NV/SA

Фармацевтическая форма:

Wasserdispergierbares Pulver

состав:

450 g/kg Pyridat

класс:

Reizend

Терапевтическая группа:

Herbizid

Характеристики продукта

                                HANDELSBEZEICHNUNG
LENTAGRAN WP
Zulassungsnummer
033231-00
Zulassungsinhaber
Belchim Crop Protection NV/SA
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
28.02.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
450 g/kg Pyridat
Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am
Tage der Applikation nur mit der
persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des
Mittels vorgegeben ist.
Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der
Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48
                                
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