Propulse Suspoemulsion

Țară: Germania

Limbă: germană

Sursă: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Ingredient activ:

125 g/l Prothioconazol; 125 g/l Fluopyram

Disponibil de la:

Bayer CropScience

Forma farmaceutică:

Suspoemulsion

Compoziție:

125 g/l Prothioconazol; 125 g/l Fluopyram

Clasă:

Umweltgefährlich

Grupul Terapeutică:

Fungizid

Caracteristicilor produsului

                                HANDELSBEZEICHNUNG
PROPULSE
Zulassungsnummer
007208-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Bayer CropScience
Zulassungsende
30.11.17
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
125 g/l Prothioconazol
125 g/l Fluopyram
Formulierung
Suspoemulsion
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang
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