Prestop Mix Wasserdispergierbares Pulver

País: Alemanha

Língua: alemão

Origem: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Ingredientes ativos:

260 g/kg Gliocladium catenulatum Stamm J1446 100.000cfu/kg

Disponível em:

Verdera Oy

Forma farmacêutica:

Wasserdispergierbares Pulver

Composição:

260 g/kg Clonostachys rosea Stamm J1446 100.000.000.000cfu/kg

Grupo terapêutico:

Fungizid

Características técnicas

                                HANDELSBEZEICHNUNG
PRESTOP MIX
Zulassungsnummer
007496-00
Zulassungsinhaber
Verdera Oy
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.07.18
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
260 g/kg Clonostachys rosea Stamm J1446 100.000.000.000cfu/kg
Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Giftig
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses Etikett vorzeigen)
S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen
einholen
Enhält Gliocladium catenulatum Stamm J1446. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 49 : Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
S 1 : Unter Verschluss aufbewahren
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 22 : Staub nicht einatmen
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Gliocladium catenulatum Stamm J1446. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kann beim Einatmen Krebs erzeugen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Anwendungs-
bestimmungen
Auflagen
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz u
                                
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