País: Alemanha
Língua: alemão
Origem: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Bayer AG
Wasserdispergierbares Granulat
Coniothyrium minitans (1x10(hoch 9) vitale Sporen/g, Stamm CON/M/91-08)
Fungizid
Artikelnummer: 60469227 Verpackungsgröße: 4 kg Sack Paletteneinheit: 126; Artikelnummer: 60469243 Verpackungsgröße: 20 kg Sack Paletteneinheit: 28
Wer hat die schönsten Zierpflanzen? Spieglein, Spieglein... Zierpflanzen 2019 Empfehlungen Abmessungen: DIN A4 Sonstiges: BCSD-SOK-KOM-001-18_Zierpflanzenbroschuere_190128_RZ.indd 1 28.01.19 13:26 2 Sehr geehrte Zierpflanzenproduzenten, anbei erhalten Sie unsere Zierpflanzenbroschüre, die Ihnen aktualisierte Informationen zu unseren Zier pflanzenprodukten geben soll. Lesen Sie die Broschüre aufmerksam durch. Unser AgrarTelefon 0800 – 220 220 9 oder der für Sie zuständige Vertriebsberater geben Ihnen gerne weitere Auskünfte. Eine Liste aller Genehmigungen unserer Produkte im Zierpflanzenbau finden sie auf unserer Internetseite unter www.agrar.bayer.de – „Produktlisten“ Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine erfolgreiche Zierpflanzensaison! Langenfeld Bachmaier Holler Baron Seller Lenter Lorenz Das Sonderkultur Expertenteam Impressum Zierpflanzenbroschüre 2019 Herausgeber: Bayer CropScience Deutschland GmbH Redaktion: Dr. Torsten Griebel, Frank Kuhmann, Yvonne Dojahn Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Torsten Griebel, Frank Kuhmann Layout: Palmer Hargreaves, Köln Druck: Karl Müller Druck & Medien GmbH & Co. KG, Remscheid Redaktionsanschrift: Bayer CropScience Deutschland GmbH Elisabeth-Selbert-Straße 4 a D-40764 Langenfeld Website: www.agrar.bayer.de Stand: 18. Januar 2019 Diese Druckschrift kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegen wär tigen Annahmen und Prognosen der Unter neh mens leitung der Bayer CropScience Deutschland GmbH beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance unserer Dachgesellschaft Bayer AG wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffent- lichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, Leia o documento completo
Contans ® WG Coniothyrium minitans 1x10(hoch 9) vitale Sporen/g, Stamm CON/M/91-08 Formulierung: WG (Wasserdispergierbares Granulat) Biologisches Fungizid gegen Sclerotinia-Krankheiten in Ackerbau, Gemüsekulturen und Zierpflanzen 034346-00 Gebinde 4 kg Sack 20 kg Sack Wirkungsweise und -spektrum Contans WG ist ein wasserlösliches Granulat zur Bekämpfung der Krankheitserreger Sclerotinia sclerotiorum und Sclerotinia minor. Das Präparat besteht aus den an Glukose getrockneten Sporen des Bodenpilzes Coniothyrium minitans (Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt). Ein Gramm des Mittels enthält 1 x 10 9 vitale Sporen. Coniothyrium minitans parasitiert die Dauerkörper (Sklerotien) des Krankheitserregers im Boden und tötet sie ab. Der Verlauf der Parasitierung ist insbesondere abhängig von der Bodentemperatur und der Bodenfeuchtigkeit. Mit einer weitgehenden Entseuchung des behandelten Bodens ist bei optimaler Gestaltung dieser Faktoren (Bodentemperatur zwischen 12 und 20 °C, ausreichende Bodenfeuchtigkeit) nach 2 bis 3 Monaten zu rechnen. Eine Sofortwirkung ist nicht zu erwarten. Nach Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, Anhang II B (II) ist Contans WG für die Anwendung im ökologischen Landbau zugelassen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen Die festgesetzten Anwendungsgebiete werden in der folgenden Tabelle, die erweiterten Zulassungen nach Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 weiter unten aufgeführt. Festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Sclerotinia sclerotiorum Winterraps Sclerotinia sclerotiorum, Sclerotinia minor Salat-Arten Festgesetzte Anwendungsbestimmungen (SF184) Beim Umgang mit behandelter Erde und bei nachfolgenden Pflanzarbeiten Schutzhandschuhe tragen. (SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bitte beac Leia o documento completo
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CONTANS WG 1/9 Version 3 / D Überarbeitet am: 02.10.2018 102000028481 Druckdatum: 25.08.2020 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR HANDELSNAME CONTANS WG PRODUKTNUMMER (UVP) 80998929 1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD VERWENDUNG Fungizid 1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT LIEFERANT Bayer AG Kaiser-Wilhelm-Allee 1 51373 Leverkusen Deutschland TELEFAX +49(0)2173-38-7394 AUSKUNFTSGEBENDER BEREICH Substance Classification & Registration +49(0)2173-38-3409 (nur während der Geschäftszeiten) E-Mail: BCS-SDS@bayer.com HERSTELLER Bayer CropScience Biologics GmbH Lukaswiese 4 D-23970 Wismar/Redentin Deutschland Telefon: +49 3841- 229630 (während der Geschäftszeiten) Telefax: +49 3425/2323 E-Mail: info-biologics-germany@bayer.com VERTRIEB Bayer CropScience Deutschland GmbH Elisabeth-Selbert-Straße 4a D-40764 Langenfeld Deutschland Telefon: 02173 / 20760 Notfallnummer Vergiftung Mensch/Tier (24 Std./7 Tage): +49 (0)214/30-20220 1.4 NOTRUFNUMMER NOTRUFNUMMER +49(0)2133-51-99300 (Sicherheitszentrale) ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS EINSTUFUNG GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008 (UND NACHFOLGENDE ÄNDERUNGEN) ÜBER DIE EINSTUFUNG, KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON STOFFEN UND GEMISCHEN. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CONTANS WG 2/9 Version 3 / D Überarbeitet am: 02.10.2018 102000028481 Druckdatum: 25.08.2020 Nicht eingestuft, die Einstufungskriterien sind nicht erfüllt. 2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE KENNZEICHNUNG GEMÄSS DER NATIONALEN GESETZGEBUNG IN ÖSTERREICH: Kennzeichnungspflichtig. GEFAHRENBESTIMMENDE KOMPONENTE(N) ZUR ETIKETTIERUNG: Coniothyrium minitans Stamm CON/M/91-08 GEFAHRENHINWEISE EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH208 Enthält Con Leia o documento completo