País: Alemanha
Língua: alemão
Origem: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
183 g/l Glufosinat (200 g/l Ammonium-Salz)
Bayer CropScience
Wasserlösliches Konzentrat
Giftig
Herbizid
Handelsbezeichnung Basta Zulassungsnummer 043570-00 Zulassungsinhaber Bayer CropScience Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.15 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 183 g/l Glufosinat (200 g/l Ammonium-Salz) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Giftig Kennzeichnung nach GefStoffV R 20/21/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 36 : Reizt die Augen R 60 : Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr Gefahrenhinweise (GHS) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition . Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläu Leia o documento completo