4XLA BASE (BIOCIDE)

Kraj: Austria

Język: niemiecki

Źródło: Ecolab

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Dostępny od:

ECOLAB DEUTSCHLAND GMBH

Arkusz danych dotyczących bezpieczeństwa

                                SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
4XLA BASE
116446E
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ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES
UNTERNEHMENS
1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR
Produktname
:
4XLA Base
Produktnummer
:
116446E
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
:
Biozid
Stofftyp
:
Gemisch
NUR FÜR GEWERBLICHE ANWENDER.
Informationen zur
Produktverdünnung
:
Keine Informationen zur verdünnten Lösung verfügbar
1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND
VERWENDUNGEN, VON
DENEN ABGERATEN WIRD
Identifizierte Verwendungen
:
Biozid. Spray; manueller Prozess
Empfohlene
Einschränkungen der
Anwendung
:
Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute.
1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT
BEREITSTELLT
Firma
:
Ecolab GmbH
Rivergate
Handelskai 92, A-1200 Wien Österreich 01 715 2550-0
office.vienna@ecolab.com
1.4 NOTRUFNUMMER
Notrufnummer
:
+43720902372
+32-(0)3-575-5555
Vergiftungsinformationszentr
ale
:
01 406 4343
Datum der
Zusammenstellung/Überarbei
tung
:
13.07.2017
Version
:
2.0
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS
EINSTUFUNG (VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4XLA BASE
116446E
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2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE
KENNZEICHNUNG (VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.3 SONSTIGE GEFAHREN
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 GEMISCHE
Anmerkungen
:
Keine gefährlichen Inhaltsstoffe
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 BESCHREIBUNG DER ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Nach Augenkontakt
:
Mit viel Wasser ausspülen.
Nach Hautkontakt
:
Mit viel Wasser ausspülen.
Nach Verschlucken
:
Mund ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche
Betreuung aufsuchen.
Nach Einatmen
:
Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
4.2 WICHTIGSTE AKUTE UND VERZÖGERT AUFTRETENDE SYMPTOME UND WIRKUNGEN
siehe Abschnitt 11 für weitere ausfühlichere Informationen über
gesun
                                
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