NASALT Wasserlösliches Konzentrat

Land: Duitsland

Taal: Duits

Bron: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Productkenmerken Productkenmerken (SPC)
22-11-2017

Werkstoffen:

340 g/l MCPA (391 g/l Kalium/Natrium-Salz); 30 g/l Dicamba (34 g/l Kalium/Natrium-Salz)

Beschikbaar vanaf:

Syngenta Agro GmbH

farmaceutische vorm:

Wasserlösliches Konzentrat

Samenstelling:

340 g/l MCPA (391 g/l Kalium/Natrium-Salz); 30 g/l Dicamba (34 g/l Kalium/Natrium-Salz)

klasse:

Reizend

Therapeutische categorie:

Herbizid

Productkenmerken

                                HANDELSBEZEICHNUNG
NASALT
Zulassungsnummer
050023-63
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Syngenta Agro GmbH
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
340 g/l MCPA (391 g/l Kalium/Natrium-Salz)
30 g/l Dicamba (34 g/l Kalium/Natrium-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst
nach dem nächsten Schnitt.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandsch
                                
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