Fox Suspensionskonzentrat

Land: Duitsland

Taal: Duits

Bron: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Productkenmerken Productkenmerken (SPC)
22-11-2017

Werkstoffen:

480 g/l Bifenox

Beschikbaar vanaf:

ADAMA Deutschland GmbH

farmaceutische vorm:

Suspensionskonzentrat

Samenstelling:

480 g/l Bifenox

klasse:

Umweltgefährlich

Therapeutische categorie:

Herbizid

Productkenmerken

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FOX
Zulassungsnummer
024193-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Bayer CropScience
Zulassungsende
31.12.19
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
480 g/l Bifenox
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang
mit dem unverdünnten
Mittel.
SS2101: 
                                
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