Basagran Herbizid Wasserlösliches Konzentrat

Land: Duitsland

Taal: Duits

Bron: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Productkenmerken Productkenmerken (SPC)
18-04-2024

Werkstoffen:

480 g/l Bentazon (524 g/l Natrium-Salz)

Beschikbaar vanaf:

BASF SE

farmaceutische vorm:

Wasserlösliches Konzentrat

klasse:

Gesundheitsschädlich

Therapeutische categorie:

Herbizid

Productkenmerken

                                Handelsbezeichnung
Basagran
Zulassungsnummer
052506-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
480 g/l Bentazon (524 g/l Natrium-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche 
Wirkung haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG315: Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres.
NG407: Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach
schluffiger Sand und 
schwach toniger Sand.
NG413: Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen
Kohlenstoffgehalt (Corg.) 
kleiner als 1 %.
NW711: Zwischen behandelten Flächen und Oberflächengewässern -
ausgenommen nur 
gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch
wasserführender - muss 
ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen
vorhanden sein. 
Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten
nicht 
beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben.
Dieser 
Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende
Auffangsysteme für das 
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die
nicht in 
                                
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