Fuego Suspensionskonzentrat

Country: Ġermanja

Lingwa: Ġermaniż

Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Ixtrih issa

Ingredjent attiv:

500 g/l Metazachlor

Disponibbli minn:

ADAMA Deutschland GmbH

Għamla farmaċewtika:

Suspensionskonzentrat

Kompożizzjoni:

500 g/l Metazachlor

Klassi:

Umweltgefährlich, Reizend

Grupp terapewtiku:

Herbizid

Karatteristiċi tal-prodott

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FUEGO
Zulassungsnummer
006179-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Belchim Crop Protection
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
500 g/l Metazachlor
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000
g Metazachlor pro Hektar
auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen
Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel 
                                
                                Aqra d-dokument sħiħ
                                
                            

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