Finalsan Konzentrat SchachtelhalmFrei Wasserlösliches Konzentrat

Country: Ġermanja

Lingwa: Ġermaniż

Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Ixtrih issa

Ingredjent attiv:

30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz); 186,7 g/l Pelargonsäure

Disponibbli minn:

W. NEUDORFF GMBH KG

Għamla farmaċewtika:

Wasserlösliches Konzentrat

Kompożizzjoni:

30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz); 186,7 g/l Pelargonsäure

Grupp terapewtiku:

Herbizid

Karatteristiċi tal-prodott

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FINALSAN KONZENTRAT SCHACHTELHALMFREI
Zulassungsnummer
006193-62
Zulassungsinhaber
W. NEUDORFF GMBH KG
Weitere Vertriebsfirmen
W. NEUDORFF GMBH KG
Zulassungsende
31.12.19
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
30 g/l Maleinsäurehydrazid (40,17 g/l Kalium-Salz)
186,7 g/l Pelargonsäure
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am
Tage der Applikation nur mit der
persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des
Mittels vorgegeben ist.
Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der
Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden
sind dabei der Standardschutzanzug
(Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu
tragen.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang
mit dem unverdünnten
Mittel.
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzens
                                
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