Ferramol Schneckenkorn compact Fertigköder

Country: Ġermanja

Lingwa: Ġermaniż

Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Ixtrih issa

Ingredjent attiv:

19,8 g/kg Eisen-III-phosphat

Disponibbli minn:

W. NEUDORFF GMBH KG

Għamla farmaċewtika:

Fertigköder

Kompożizzjoni:

19,8 g/kg Eisen-III-phosphat

Grupp terapewtiku:

Molluskizid

Karatteristiċi tal-prodott

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FERRAMOL SCHNECKENKORN COMPACT
Zulassungsnummer
007744-60
Zulassungsinhaber
W. NEUDORFF GMBH KG
Weitere Vertriebsfirmen
W. NEUDORFF GMBH KG
Zulassungsende
31.01.18
Wirkungsbereich
Molluskizid
Wirkstoffgehalt
19,8 g/kg Eisen-III-phosphat
Formulierung
Fertigköder
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen
lassen.
Anwendungs-
bestimmungen
Auflagen
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk
(z. B. Gummistiefel) tragen bei
der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VH297: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich
müssen mit einem
kindergesicherten Verschluss versehen sein.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art
Poecilus cupreus (Laufkäfer)
eingestuft.
                                
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