Cueva Suspensionskonzentrat

Country: Ġermanja

Lingwa: Ġermaniż

Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Ixtrih issa

Ingredjent attiv:

100 g/l Kupferoktanoat

Disponibbli minn:

Nufarm Deutschland GmbH

Għamla farmaċewtika:

Suspensionskonzentrat

Kompożizzjoni:

100 g/l Kupferoktanoat

Klassi:

Umweltgefährlich

Grupp terapewtiku:

Fungizid

Karatteristiċi tal-prodott

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CUEVA
Zulassungsnummer
024456-60
Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
W. NEUDORFF GMBH KG
Zulassungsende
31.01.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
100 g/l Kupferoktanoat
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT620: Die maximale Aufwandmenge von 3000 g Reinkupfer pro Hektar und
Jahr (Hopfenanbau: 4000
g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in
Kombination mit anderen Kupfer
enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NH621: Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch
der Reinkupfergehalt des
Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben.
Diese Angabe ist im Anschluss
an die Anwendungsbestimmung NT620 aufzuführen.
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Raubmi
                                
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