Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Insektizid Suspoemulsion

Country: Ġermanja

Lingwa: Ġermaniż

Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Ixtrih issa

Ingredjent attiv:

9 g/l Thiacloprid

Disponibbli minn:

Bayer CropScience

Għamla farmaċewtika:

Suspoemulsion

Klassi:

Umweltgefährlich

Grupp terapewtiku:

Insektizid

Karatteristiċi tal-prodott

                                Handelsbezeichnung
Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge
Zulassungsnummer
006157-60
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Bayer CropScience
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
9 g/l Thiacloprid
Formulierung
Suspoemulsion
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig 
schädliche Wirkungen haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzorganismen 
eingestuft.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu 
Gesundheitsschäden führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages 
wieder betreten.
WMI4A: Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten 
Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge
nicht vorgesehen 
ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
                                
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