Sportak 45 EW Emulsion, Öl in Wasser

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Produkta apraksts Produkta apraksts (SPC)
22-11-2017

Aktīvā sastāvdaļa:

450 g/l Prochloraz

Pieejams no:

BASF SE

Zāļu forma:

Emulsion, Öl in Wasser

Kompozīcija:

450 g/l Prochloraz

Ārstniecības grupa:

Fungizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
SPORTAK 45 EW
Zulassungsnummer
005494-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
30.11.17
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
450 g/l Prochloraz
Formulierung
Emulsion, Öl in Wasser
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN270: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Chrysoperla carnea (Florfliege)
eingestuft.
NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nac
                                
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