Nero Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Produkta apraksts Produkta apraksts (SPC)
22-11-2017

Aktīvā sastāvdaļa:

24 g/l Clomazone; 400 g/l Pethoxamid

Pieejams no:

Cheminova Deutschland GmbH

Zāļu forma:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Kompozīcija:

24 g/l Clomazone; 400 g/l Pethoxamid

Ārstniecības grupa:

Herbizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
NERO
Zulassungsnummer
007575-00
Zulassungsinhaber
Cheminova Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.01.19
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
24 g/l Clomazone
400 g/l Pethoxamid
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Pethoxamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verursacht Hautreizungen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NT127: Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr
abends und 9 Uhr morgens
erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20°C
Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn
Tageshöchsttemperaturen von über 25°C vorhergesagt sind, darf das
Mittel nicht angewendet werden.
NT149: Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der
Anwendung wöchentlich in
einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob
Aufhellungen an Pflanzen auftreten.
Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der
Zulassungsinhaberin zu melden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Raubmilben und Spinnen
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fisc
                                
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