DGS Wühlmaus-Killer Gaserzeugendes Produkt

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Produkta apraksts Produkta apraksts (SPC)
22-11-2017

Aktīvā sastāvdaļa:

560 g/kg Aluminiumphosphid

Pieejams no:

Detia Freyberg GmbH

Zāļu forma:

Gaserzeugendes Produkt

Kompozīcija:

560 g/kg Aluminiumphosphid

Klase:

Leichtentzündlich, Umweltgefährlich, Sehr giftig

Ārstniecības grupa:

Rodentizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
DGS WÜHLMAUS-KILLER
Zulassungsnummer
040784-64
Zulassungsinhaber
Detia Freyberg GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Deutsche Gesellschaft für
Zulassungsende
31.01.18
Wirkungsbereich
Rodentizid
Wirkstoffgehalt
560 g/kg Aluminiumphosphid
Formulierung
Gaserzeugendes Produkt
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Leichtentzündlich, Umweltgefährlich, Sehr giftig
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S 3 : Kühl aufbewahren
S 9 : Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 22 : Staub nicht einatmen
S 25 : Berührung mit den Augen vermeiden
S 30 : Niemals Wasser hinzugießen
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses Etikett vorzeigen)
S 61 : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen/Sicherheitsdatenblatt zu
Rate ziehen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
R 15/29 : Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und
leichtentzündlicher Gase
R 26/28 : Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken
R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
Anwendungs-
bestimmungen
NW469: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen
nicht in Gewässer gelangen
lassen.
NW704: Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung
zwischen der behandelten
Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich
wasserführender, aber einschließlich
periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von mindestens 10
m eingehalten werden.
Auflagen
NG237: Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) von
Grund- und
Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren
sowie sonstigen
grundw
                                
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