ARIANE C Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Produkta apraksts Produkta apraksts (SPC)
22-11-2017

Aktīvā sastāvdaļa:

80 g/l Clopyralid; 100 g/l Fluroxypyr (144,1 g/l 1-Methyl-heptylester); 2,5 g/l Florasulam

Pieejams no:

Dow AgroSciences GmbH

Zāļu forma:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Kompozīcija:

80 g/l Clopyralid; 100 g/l Fluroxypyr (144,1 g/l 1-Methyl-heptylester); 2,5 g/l Florasulam

Klase:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Ārstniecības grupa:

Herbizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ARIANE C
Zulassungsnummer
006218-00
Zulassungsinhaber
Dow AgroSciences GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
80 g/l Clopyralid
100 g/l Fluroxypyr (144,1 g/l 1-Methyl-heptylester)
2,5 g/l Florasulam
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB110: Die Richtlinie 
                                
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