Basta Herbizid Wasserlösliches Konzentrat

国: ドイツ

言語: ドイツ語

ソース: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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製品の特徴 製品の特徴 (SPC)
16-04-2024

有効成分:

183 g/l Glufosinat (200 g/l Ammonium-Salz)

から入手可能:

Bayer CropScience

医薬品形態:

Wasserlösliches Konzentrat

クラス:

Giftig

治療群:

Herbizid

製品の特徴

                                Handelsbezeichnung
Basta
Zulassungsnummer
043570-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
183 g/l Glufosinat (200 g/l Ammonium-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Giftig
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/21/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und
Berührung mit der 
Haut
R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden
bei längerer 
Exposition durch Verschlucken
R 36 : Reizt die Augen
R 60 : Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und 
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses 
Etikett vorzeigen)
S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen
einholen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr
Gefahrenhinweise (GHS)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Verursacht schwere Augenreizung.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im
Mutterleib 
schädigen.
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläu
                                
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