Nazione: Germania
Lingua: tedesco
Fonte: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
222,5 g/l Trinexapac (250 g/l Ethylester)
HELM AG
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
222,5 g/l Trinexapac (250 g/l Ethylester)
Umweltgefährlich, Reizend
Wachstumsregler
HANDELSBEZEICHNUNG MOXA 250 Zulassungsnummer 007797-60 Zulassungsinhaber HELM AG Weitere Vertriebsfirmen Plantan GmbH GLOBACHEM NV Zulassungsende 30.04.18 Wirkungsbereich Wachstumsregler Wirkstoffgehalt 222,5 g/l Trinexapac (250 g/l Ethylester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 37 : Reizt die Atmungsorgane R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ätzwirkung, Ausrufezeichen, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kann die Atemwege reizen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Leggi il documento completo