KELVIN OD Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)

Nazione: Germania

Lingua: tedesco

Fonte: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Compra

Scheda tecnica Scheda tecnica (SPC)
22-11-2017

Principio attivo:

40 g/l Nicosulfuron

Commercializzato da:

DuPont de Nemours

Forma farmaceutica:

Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)

Composizione:

40 g/l Nicosulfuron

Classe:

Umweltgefährlich, Reizend

Gruppo terapeutico:

Herbizid

Scheda tecnica

                                HANDELSBEZEICHNUNG
KELVIN OD
Zulassungsnummer
006875-00
Zulassungsinhaber
DuPont de Nemours
Weitere Vertriebsfirmen
BASF SE
Zulassungsende
31.12.21
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
40 g/l Nicosulfuron
Formulierung
Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 38 : Reizt die Haut
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält 2-Aminosulfonyl-N,N-dimethylnicotinamid. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG200: Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung
festgesetzten Entwicklungsstadien
der Kultur eingesetzt werden.
NG326: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Wirkstoff pro Hektar auf
derselben Fläche darf - auch in
Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten
werden.
NG327: Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung
von Mitteln mit dem
Wirkstoff Nicosulfuron.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW265: Das Mittel ist gift
                                
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