Nazione: Svizzera
Lingua: tedesco
Fonte: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Nicosulfuron
Realchemie Nederland B.V.
Nicosulfuron
Deutschland
GP 005945-00/013
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG: REALCHEMIE NICOSULFURON 6 OD (PARALLELIMPORT) Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 21.01.2020) BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist: 31.05.2019, Aufbrauchsfrist: 31.05.2020 PRODUKTKATEGORIE: AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Realchemie Nederland B.V. D-5136 PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND: AUSL. ZULASSUNGSNUMMER: 7657 Deutschland GP 005945-00/013 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Nicosulfuron 6.25 % 60 g/l OD Öldispersion Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN F Mais Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Gemeine Quecke Aufwandmenge: 0.75 l/ha Anwendung: Früher Nachauflauf; 2-4- maximal 6-Blattstadium. 1, 2, 3, 4, 5, 6 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe. 2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. 3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. 4. Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich. 5. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Nicosulfuron pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden. 6. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette.. Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen: • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzo Leggi il documento completo