Nazione: Svizzera
Lingua: tedesco
Fonte: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Methiocarb (Mercaptodimethur)
Bayer (Schweiz) AG
Methiocarb (Mercapto Dimethur)
44.7 % 500 g/l;
FS Mehrphasenkonzentrat zur Saatgutbehandlung oder Suspensionsbeize
Saatbeizmittel ;
HANDELSBEZEICHNUNG: MESUROL FLÜSSIG Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.07.2020) BEWILLIGUNG BEENDET: Ausverkaufsfrist: 15.08.2020, Aufbrauchsfrist: 30.09.2020 PRODUKTKATEGORIE: BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Saatbeizmittel Bayer (Schweiz) AG W-6421 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Methiocarb (Mercaptodimethur) 44.7 % 500 g/l FS Mehrphasenkonzentrat zur Saatgutbehandlung oder Suspensionsbeize Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN G Zuckermais Vogelrepellent (Krähen) Nebenwirkung: Ackerschnecken/Deroceras Arten Fritfliege Aufwandmenge: 1 l/100 kg Saatgut 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 F Mais Vogelrepellent (Krähen) Nebenwirkung: Ackerschnecken/Deroceras Arten Fritfliege Aufwandmenge: 1 l/100 kg Saatgut 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Schützt das behandelte Korn vor Schneckenfrass. 2. Die Dosierung von 1.0 l Produkt/100 kg Saatgut entspricht: 0.15 l Produkt pro Einheit Saatgut; 75 g Methiocarb pro Einheit Saatgut; 1.5 mg Methiocarb pro Korn. 3. Die Verpackungen von behandeltem Saatgut sind mit dem folgenden Hinweis zu versehen: "Bei Aussaat mit pneumatischer Sämaschine muss diese mit Deflektoren ausgestattet sein, welche die Abluft in Richtung und in Nähe des Bodens entweichen lassen." 4. Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Saatgut beseitigt werden. 5. Bei der Behandlung von Saatgut ist die vom Bewilligungsinhaber erstellte Gebrauchsanw Leggi il documento completo