Bleran Wasserlösliches Konzentrat

Nazione: Germania

Lingua: tedesco

Fonte: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Compra

Scheda tecnica Scheda tecnica (SPC)
22-11-2017

Principio attivo:

200 g/l Deiquat (374 g/l Dibromid)

Commercializzato da:

Syngenta Agro GmbH

Forma farmaceutica:

Wasserlösliches Konzentrat

Composizione:

200 g/l Deiquat (374 g/l Dibromid)

Classe:

Umweltgefährlich, Sehr giftig

Gruppo terapeutico:

Herbizid

Scheda tecnica

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BLERAN
Zulassungsnummer
050287-63
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Syngenta Agro GmbH
Zulassungsende
30.06.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
200 g/l Deiquat (374 g/l Dibromid)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Sehr giftig
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 37/38 : Reizt die Atmungsorgane und die Haut
R 48/25 : Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Verschlucken.
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 26 : Sehr giftig beim Einatmen
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich,
dieses Etikett vorzeigen)
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art
Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN3842: Das M
                                
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