Dinagam Herbizid

Country: Þýskaland

Tungumál: þýska

Heimild: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Vara einkenni Vara einkenni (SPC)
19-04-2024

Virkt innihaldsefni:

46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester)

Fáanlegur frá:

Nissan Chemical

Tegund:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Meðferðarhópur:

Herbizid

Vara einkenni

                                Handelsbezeichnung
Dinagam
Zulassungsnummer
024060-61
Zulassungsinhaber
Nissan Chemical
Weitere Vertriebsfirmen
Nufarm Deutschland GmbH
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester)
Formulierung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt 
konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen 
und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche 
Wirkungen haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 38 : Reizt die Haut
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und 
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Coccinella 
septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer)
                                
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