Malibu Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Country: Գերմանիա

language: գերմաներեն

source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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SPC SPC (SPC)
22-11-2017

active_ingredient:

300 g/l Pendimethalin; 60 g/l Flufenacet

MAH:

BASF SE

pharmaceutical_form:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

composition:

300 g/l Pendimethalin; 60 g/l Flufenacet

class:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

therapeutic_group:

Herbizid

SPC

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MALIBU
Zulassungsnummer
024834-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.07.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
300 g/l Pendimethalin
60 g/l Flufenacet
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 38 : Reizt die Haut
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Pendimethalin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung
des Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha
auszubringen. Die Anwendung
des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" vom 14.
Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils
geltenden Fassung, mindestens in die
Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den
Vorgaben im Verzeichnis
"Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der
gesamten zu behandelnden
Fläche einzuhalten.
NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf
                                
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