Laudis WG Wasserdispergierbares Granulat

Country: Գերմանիա

language: գերմաներեն

source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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SPC SPC (SPC)
22-11-2017

active_ingredient:

Isoxadifen; 200 g/kg Tembotrione

MAH:

Bayer CropScience

pharmaceutical_form:

Wasserdispergierbares Granulat

composition:

Isoxadifen; 200 g/kg Tembotrione

class:

Umweltgefährlich

therapeutic_group:

Herbizid

SPC

                                HANDELSBEZEICHNUNG
LAUDIS WG
Zulassungsnummer
007463-00
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience
Weitere Vertriebsfirmen
Bayer CropScience
Zulassungsende
31.12.24
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
Isoxadifen
200 g/kg Tembotrione
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Tembotrione. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Isoxadifen-ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Tembotrione. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Isoxadifen-ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Raubmilben und Spinnen
eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig fü
                                
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