DEBUT Kombi-Packung, fest/flüssig

Country: Գերմանիա

language: գերմաներեն

source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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SPC SPC (SPC)
22-11-2017

active_ingredient:

486 g/kg Triflusulfuron (500 g/kg Methylester)

MAH:

DuPont de Nemours

pharmaceutical_form:

Kombi-Packung, fest/flüssig

composition:

486 g/kg Triflusulfuron (500 g/kg Methylester)

class:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

therapeutic_group:

Herbizid

SPC

                                HANDELSBEZEICHNUNG
DEBUT
Zulassungsnummer
034161-00
Zulassungsinhaber
DuPont de Nemours
Weitere Vertriebsfirmen
DuPont de Nemours
Zulassungsende
31.12.20
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
486 g/kg Triflusulfuron (500 g/kg Methylester)
Formulierung
Kombi-Packung, fest/flüssig
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ätzwirkung, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verursacht schwere Augenschäden.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262: Das Mittel ist 
                                
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