Butisan Suspensionskonzentrat

Država: Njemačka

Jezik: njemački

Izvor: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Svojstava lijeka Svojstava lijeka (SPC)
22-11-2017

Aktivni sastojci:

500 g/l Metazachlor

Dostupno od:

BASF SE

Farmaceutski oblik:

Suspensionskonzentrat

Sastav:

500 g/l Metazachlor

Razred:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Terapijska grupa:

Herbizid

Svojstava lijeka

                                HANDELSBEZEICHNUNG
BUTISAN
Zulassungsnummer
033401-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.03.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
500 g/l Metazachlor
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 38 : Reizt die Haut
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000
g Metazachlor pro Hektar
auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen
Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit 
                                
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