Total

Pays: Suisse

Langue: allemand

Source: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)

Achète-le

Ingrédients actifs:

S-Metolachlor

Disponible depuis:

Sharda Swiss Sàrl

DCI (Dénomination commune internationale):

S-Metolachlor

Dosage:

86.6 %960 g/l;

forme pharmaceutique:

ECEmulsionskonzentrat

Groupe thérapeutique:

Herbizid ;

Résumé des caractéristiques du produit

                                HANDELSBEZEICHNUNG:TOTAL
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024)
PRODUKTKATEGORIE:
BEWILLIGUNGSINHABER:
EIDG. ZULASSUNGSNUMMER:
Herbizid
Sharda Swiss Sàrl
W-7392
STOFF(E):
GEHALT:
FORMULIERUNGSCODE:
Wirkstoff: S-Metolachlor
86.6 %960 g/l
ECEmulsionskonzentrat
Anwendungen
A KULTUR
SCHADERREGER/WIRKUNG
DOSIERUNGSHINWEISE
AUFLAGEN
F Mais
Einjährige Dicotyledonen
(Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen
(Ungräser)
Aufwandmenge:1 -1.6l/ha
Anwendung:Vorauflauf, früher Nachauflauf bis 3
Blatt Stadium Mais.
1, 2, 3, 4, 5, 6,
7
F Mais
Erdmandelgras
Aufwandmenge:2l/ha
Anwendung:Vorsaat.
1, 3, 5, 6, 7, 8
AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN:
1.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift
eine unbehandelte Pufferzone
von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim
Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der
Zulassungsstelle reduziert werden.
2.
Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der
Bewilligungsinhaberin.
3.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug +
Schutzbrille oder Visier tragen.
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Technische
Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene
Traktorkabine) können die
vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn
gewährleistet ist, dass sie einen
vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
4.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1.5 kg des
Wirkstoffs S-Metolachlor pro ha auf
der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
5.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko
gemäss den
Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
6.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens
langärmliges Hemd + lange
Hose) tragen.
7.
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu
Wohnflächen und öffentlichen
Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von
driftreduzierenden Massnahmen gemäss den
Weisungen der Zulassungs
                                
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