SilicoSec Kontaktpulver

Pays: Allemagne

Langue: allemand

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Achète-le

Ingrédients actifs:

1.000 g/kg Kieselgur

Disponible depuis:

Biofa AG

forme pharmaceutique:

Kontaktpulver

Composition:

1.000 g/kg Kieselgur

Groupe thérapeutique:

Akarizid, Insektizid

Résumé des caractéristiques du produit

                                HANDELSBEZEICHNUNG
SILICOSEC
Zulassungsnummer
024375-00
Zulassungsinhaber
Biofa AG
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.08.20
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Wirkstoffgehalt
1.000 g/kg Kieselgur
Formulierung
Kontaktpulver
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
Auflagen
NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen
nicht in Gewässer gelangen
lassen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am
Tage der Applikation nur mit der
persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des
Mittels vorgegeben ist.
Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen
grundsätzlich erst 24 Stunden nach der
Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden
sind dabei der Schutzanzug gegen
Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz)
zu tragen.
SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2201: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1201: Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske
DIN 58 646-HM mit
Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST5001: Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
VH608: Der Gehalt an kristallinem Siliciumdi
                                
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